Kommentar

Selbstbestimmung der Frau: Die Kriminalisierung der Abtreibung hat handfeste Folgen

Demonstrantinnen sprechen sich für eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 und des Werbeverbots-Paragrafen 219 aus.

Demonstrantinnen sprechen sich für eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 und des Werbeverbots-Paragrafen 219 aus.

Berlin. Es könnte der Eindruck entstehen, die nun von Justizminister Marco Buschmann in Angriff genommene Reform des Abtreibungs­rechts ist überflüssig. Schwangerschafts­abbrüche sind in Deutschland bis zu zwölf Wochen nach der Empfängnis de facto erlaubt. Und seit vergangenem Sommer können Ärztinnen und Ärzte ohne Sorge vor Strafverfolgung darüber informieren, ob sie Abbrüche vornehmen und welche Methoden sie anwenden. Warum dann also erneut ein Thema aufrufen, das in ohnehin unsicheren Zeiten in der Gesellschaft neue Wunden aufreißen kann?

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Die Kriminalisierung der Abtreibung hat handfeste Folgen

Gerade das Abtreibungs­recht zeigt jedoch, dass es einen großen Unterschied macht, ob etwas legal und nur unter bestimmten Umständen zulässig ist – oder ob eine Handlung eine Straftat ist und lediglich unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird.

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Das ist keine philosophische Frage: Die Kriminalisierung der Abtreibung hat vielmehr handfeste Folgen: Mit der scheinheiligen Begründung, man könne angehende Medizinerinnen und Medizinern nicht zwingen, etwas zu lernen, was eigentlich verboten ist, spielt das Thema zum Beispiel in der Ausbildung nur eine untergeordnete Rolle. Weshalb jüngere Ärztinnen und Ärzte oftmals keine Abbrüche mehr anbieten und ältere sich nicht über die neuesten Methoden weiterbilden. Ganz abgesehen von der (gewollten) Botschaft an die betroffenen Frauen, selbst bei Inanspruch­nahme der legalen Ausnahmen etwas Unrechtes zu tun.

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Die Frau allein hat das Recht, über ihren Körper zu bestimmen. Dahinter muss auch das Recht des ungeborenen Kindes zurückstehen. Kanada macht es richtig: Dort gibt es bereits seit 1988 weder Fristen noch andere gesetzliche Beschränkungen. Und dennoch ist die Zahl der Abbrüche nicht explodiert und die allermeisten werden vor der zwölften Woche vorgenommen. Frauen brauchen keine drangsalierenden Gesetze, um verantwortungsvoll mit einer Schwangerschaft umzugehen.

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