Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Ampelkoalition bei Corona-Regeln einig: Ab 20. März nur noch Masken- und Testpflicht möglich

Karl Lauterbach (l., SPD), Bundesminister für Gesundheit, unterhält sich mit Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz

Karl Lauterbach (l., SPD), Bundesminister für Gesundheit, unterhält sich mit Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz

Berlin. Nach wochenlangen Beratungen hat sich die Ampelkoalition auf Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt, die nach dem Auslaufen der bisher weitgehenden Regelungen am 19. März weiter verhängt werden dürfen. Danach können die Länder künftig im Regelfall nur noch das Tragen einer medizinischen Schutz- oder FFP2-Maske in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und Pflegeinrichtungen vorschreiben. Zudem bleibt es rechtlich möglich, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Schulen Tests auf das Coronavirus anzuordnen. Nur in Regionen mit erheblich zugespitzter Pandemielage dürfen weitergehende Maßnahmen wie etwa Zutrittsbeschränkungen erlassen werden.

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Hotspot-Regelung

Konkret sollen durch die „Hotspot“-Regelung Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn ein Landesparlament für eine bestimmte Region die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellt, wie es im Gesetzentwurf heißt, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer deutlich gefährlicheren Virusvariante bestehen. Sie kann für einzelne Viertel, Städte, Landkreise oder ein ganzes Bundesland gelten. Dort können dann Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G – vorgeschrieben werden.

Eine Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr sowie Testvorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen können auch ohne extra Parlamentsbeschluss von den Landesbehörden verordnet werden. Im Gesetzentwurf verankert ist zudem weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen - bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

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Ampel-Koalition einigt sich auf neue Corona-Regeln
09.03.2022, Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, äußert sich bei einer Pressekonferenz mit Bundesjustizminister Buschmann im Bundesministerium der Gesundheit Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage in Deutschland sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Auflagen und Schutzregeln einsetzbar sein.

„Lage gut beherrschen“

Justizminister Marco Buschmann (FDP), der den Kompromiss mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ausgehandelt hat, zeigt sich am Mittwoch optimistisch, „dass wir mit diesem Instrumentarium die Lage gut beherrschen können“. Angesprochen auf die weiter wachsenden Infektionszahlen sagte Lauterbach: „Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir den Anstieg beherrschen können“. Laut Robert Koch-Institut (RKI) stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz den siebten Tag in Folge, und zwar auf 1319 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche.

Bei dem Kompromiss hat sich weitgehend die FDP durchgesetzt, die die möglichen Beschränkungen bis auf die Maskenpflicht zurückfahren wollte. Lauterbach hatte dagegen auch für den Regelfall Nachweispflichten oder Abstandsgebote gefordert. Nach seinen Angaben sind die jetzt beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bis zum 23. September gültig. Dann könne vor Beginn der zu erwartenden Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden, so der SPD-Politiker.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Ohne Anschlussregelung würden mit Ablauf des 19. März sämtliche Schutzmaßnahmen auslaufen. Daher hatten sich Bund und Länder Mitte Februar darauf verständigt, einen „Basisschutz“ aufrecht zu erhalten. Alle „tiefgreifenderen“ Beschränkungen sollen dem Beschluss zu folge bis dahin entfallen.

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Corona-Pandemie: Sieben-Tage-Inzidenz steigt wieder an
Die Mitarbeiterin einer Teststation hält ein Stäbchen für einen tiefen Rachenabstrich in der Hand. Im Landkreis Peine haben sich innerhalb von sieben Tagen fast 2000 Menschen neu infiziert.

Nach längerem Rückgang steigt die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz seit mehreren Tagen in Folge an.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Gesundheitsminister Festlegungen zum Genesenenstatus künftig wieder selbst erlässt. Sie sollen dann noch vom Kabinett und vom Bundesrat bestätigt werden müssen. Damit wird eine umstrittene Änderung rückgängig gemacht, wonach Festlegungen des RKI direkt gelten. So hatte die im Januar vom RKI verfügte Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für erheblichen Ärger gesorgt. Zudem sollen laut dem Entwurf Pflegeheime Angaben zum Anteil geimpfter Beschäftigter und Pflegebedürftiger künftig monatlich direkt an das RKI übermitteln und nicht mehr an die Gesundheitsämter.

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