9-Euro-Ticket, Energiekosten, Finanzmittel

9-Euro-Ticket: Worüber Ampelfraktionen, Bund und Länder noch streiten

Die Ampelfraktionen streiten über die Finanzierung des Nahverkehrs.

Die Ampelfraktionen streiten über die Finanzierung des Nahverkehrs.

Berlin. In der Koalition gibt es Streit über die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). So wie es gerade laufe, gehe es nicht weiter, heißt es aus Kreisen der Grünen-Bundestagsfraktion. Abmachungen würden nicht eingehalten und Summen würden klein gerechnet. Das Bundesverkehrs- und das Bundesfinanzministerium, geführt von Volker Wissing sowie Christian Lindner (beide FDP), spielten mit den Finanzmitteln Ping Pong, lautet der Vorwurf.

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Deckelung der Kosten für 9-Euro-Ticket

In der koalitionsinternen Debatte geht es vor allem um den ÖPNV-Rettungsschirm des Bundes, der die Corona-Fahrgastausfälle ausgleichen soll, sowie um die Regionalisierungsmittel, die der Bund für den Nahverkehr an die Länder zahlt. So hatten beide Ministerien die Mittel für den Rettungsschirm um 400 Millionen Euro gekürzt. Die Häuser würden den Rettungsschirm nun mit dem 9-Euro-Ticket verrechnen, dabei sei die Gesamtsumme von 1,6 Milliarden im Rettungsschirm durch Verkehrsminister Wissing zugesagt worden, heißt es aus dem Verkehrsausschuss. Zudem wird kritisiert, dass trotz der Forderung der Länder und Vereinbarungen im Koalitionsvertrag die Regionalisierungsmittel dieses Jahr nicht merklich erhöht werden sollen.

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Auch bei dem vom Koalitionsausschuss beschlossenen 9-Euro-Ticket gibt es nach wie vor Fragezeichen. Der Bund hatte angekündigt, für die gesamten Kosten von 2,5 Milliarden Euro aufzukommen. Doch nun steht eine Deckelung dieser Finanzmittel im Raum. Das gehe zu Lasten der Verkehrsverbünde, falls das verbilligte Ticket doch zu mehr Kosten führen werde, klagen Verkehrspolitiker. Die Befürchtung: Verbünde müssten das Verkehrsangebot verkleinern, wenn das Finanzierungsloch am Ende des Jahres schlichtweg zu groß werde.

Ein weiterer strittiger Punkt in der Ampel sowie zwischen Ländern und Bund sind Ausgleichszahlungen wegen steigender Energiepreise: Die Länder hatten 1,5 Milliarden Euro gefordert - Wissing und Lindner lehnen das ab. Insgesamt gehe es also um 1,9 Milliarden Euro, die die Ministerien nicht zahlen wollten, ärgert man sich bei den Grünen.

Allerdings: Den Verkehrsverbünden kommen die weiteren Entlastungsmaßnahmen, darunter Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und Abschaffung der EEG-Umlage, ebenfalls zu Gute.

NRW übt Kritik

In den Ländern ist der Unmut dennoch groß. „Es ist unverständlich, weshalb der Bundesverkehrsminister den Ausgleich für Kostensteigerungen von 1,5 Milliarden Euro ablehnt“, sagte NRW-Landesverkehrsministerin Ina Brandes (CDU) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Dieses Geld ist überlebensnotwendig für Busse und Bahnen in Deutschland.“

Nordrhein-Westfalen begleite das 9-Euro-Ticket und seine Umsetzung weiterhin konstruktiv, so Brandes. „Jede Fahrt mit Bus und Bahn entlastet unsere Straßen und hilft dem Klima. Wichtig ist jedoch, dass das Projekt kein Strohfeuer wird, sondern ein Leuchtturmprojekt für bessere und saubere Mobilität sein kann“, unterstrich die CDU-Politikerin und betonte, dass mehr Planungssicherheit über die Finanzierung des ÖPNV nötig sei. „Jedes Zögern des Bundes gefährdet die Erreichung der Klimaziele.“

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Günstig durch das Land: 9-Euro-Ticket kommt voraussichtlich ab 1. Juni

Das dreimonatige Experiment des 9-Euro-Tickets startet bald – wo und wie das Ticket genutzt werden kann.

Auch aus Bayern kommt Kritik: „Wenn, wie erwartet, viele Menschen das Ticket nutzen wollen und dafür zusätzliche Züge und Busse bereitgestellt werden müssen, will der Bund das Geld dafür nicht aufbringen“, erklärte Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). „Hier wird ganz klar versucht, die Kosten bei Ländern, Kommunen und Verkehrsunternehmen abzuladen.“

Am Mittwoch ist das 9-Euro-Ticket Thema im Bundeskabinett: So soll das Regionalisierungsgesetz angepasst werden, um das verbilligte Nahverkehrsangebot zu finanzieren. Spätestens am 20. Mai soll die Anpassung vom Bundesrat verabschiedet werden, bevor der Gültigkeitszeitraum am 1. Juni starten kann.

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