81,5 Milliarden Euro Schulden: Scholz will auch 2022 Ausnahmeregelung der Schuldenbremse ziehen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD.

Berlin. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will auch im kommenden Jahr wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie die für Krisen geltende Ausnahmeregel der Schuldenbremse in Anspruch nehmen. Das geht aus dem Entwurf des Finanzministeriums für die Eckwerte des Haushalts 2022 hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach plant Scholz bei Ausgaben von knapp 420 Milliarden Euro mit Schulden von 81,5 Milliarden Euro – nach der Schuldenbremse wären um die 15 Milliarden Euro erlaubt. Erst ab 2023 soll die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wieder eingehalten werden. So sind 2023 neue Schulden in Höhe von 8,3 Milliarden Euro vorgesehen, 2024 von 11,5 Milliarden Euro und 2025 von 10 Milliarden Euro.

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Im Video: Notbremse, Inzidenzwerte und Co. – darüber wird beim Bund-Länder-Gipfel diskutiert

Die stellvertretende RND-Chefredakteurin Eva Quadbeck mit ihren Einschätzungen im Video zu den Beratungen von Bundeskanzlerin Merkel und den Länderchefs.

Um in diesem Jahr die Kosten durch den längeren Lockdown finanzieren zu können, plant Scholz einen Nachtragshaushalt über 60,4 Milliarden Euro. Dadurch erhöht sich die Schuldenaufnahme in diesem Jahr auf einen Rekordwert von insgesamt 240 Milliarden Euro – bei Ausgaben von insgesamt knapp 548 Milliarden Euro. Der Nachtragshaushalt sieht ausschließlich zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Pandemie vor – also etwa für das Gesundheitsministerium und Unternehmenshilfen. Außerdem kann der Bund wegen des Lockdowns nicht mehr mit so hohen Steuereinnahmen rechnen wie bisher erwartet.

Deutschland stehe besser da als viele andere Staaten

„Wir wollen nichts schönreden, die Nettokreditaufnahme ist hoch“, hieß es im Finanzministerium. Man sei aber optimistisch, dass die Auswirkungen der Pandemie 2022 nicht mehr so stark zu spüren seien. Trotz der hohen Krisenausgaben und Schulden stehe Deutschland wirtschaftlich deutlich besser da als viele andere europäische Staaten. So werde man mit geschätzt 75 Prozent gemessen an der Wirtschaftsleistung zum Ende des Jahres die niedrigste Schuldenquote der G-7-Staaten haben.

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Die geringere Schuldenaufnahme in den Jahren nach 2022 schafft der Bund den Planungen zufolge aber nur dann, wenn die sogenannte Asylrücklage von gut 50 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Flüchtlingskrise angespart worden war, 2023 und 2024 aufgebraucht wird. 2024 und 2025 verbleibt dann aber immer noch ein „Handlungsbedarf“ – sprich Haushaltsloch – von insgesamt rund 20 Milliarden Euro. Diese Summe muss eine neue Bundesregierung durch Kürzungen oder Steuererhöhungen decken.

„Wir wünschen uns, dass das auf der Einnahmeseite gelöst wird durch konjunkturell bedingte Steuereinnahmen oder durch sonstige Steuermehreinnahmen“, hieß es im Ministerium. Man rechne damit, dass die Konjunktur weiter anziehen werde. Im Finanzministerium wurde zudem darauf aufmerksam gemacht, dass der „Handlungsbedarf“ der vorigen großen Koalition für die Jahre 2011 bis 2013 bei fast 35 Milliarden Euro gelegen hatte.

Das Kabinett soll die Eckwerte des Etats für 2022 an diesem Mittwoch beraten. Der Haushaltsentwurf, der daraus erstellt wird, soll dann im Sommer noch von der aktuellen Bundesregierung verabschiedet werden. Endgültig beschlossen wird er dann aber erst im Herbst vom neu gewählten Bundestag.

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