Hamburger Gericht kippt 800-Quadratmeter-Regel für Geschäfte

Hamburg. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die vom Senat zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt.

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Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss habe das Gericht einem Eilantrag eines Sportgeschäfts in der Hamburger Innenstadt stattgegeben, teilte ein Sprecher mit. Der Senat habe aber bereits Beschwerde dagegen beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht und beantragt, dass es bis zu einer Entscheidung bei der Reglung bleiben solle.

Lockerungen: Geschäfte öffnen wieder
 Erfurt, 20.04.2020 Wegen der Coronakrise sind die Gesch��fte in der Erfurter Innenstadt am Anger, laut Beschluss der Th��ringer Landesregierung, noch bis zum 24. April geschlossen. In einigen Bundesl��nder gilt seit dem 20. April eine Lockerung der Verordung f��r Gesch��fte des Einzelhandels. Gastst��ttenbetriebe sind hiervon Ausgeschlossen. *** Erfurt, 20 04 2020 Due to the Corona crisis, shops in Erfurts city centre on the Anger are closed until 24 April, according to a decision by the Thuringian state government In some federal states, the regulation for retail shops has been relaxed since 20 April Restaurant businesses are excluded

Die ersten Lockerungen der Maßnahmen, um die Coronapandemie einzudämmen, sind seit heute in Kraft getreten.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts verstößt die seit Montag geltende Lockerung bei der Ladenöffnung gegen das Recht auf Berufsfreiheit. Denn die in der Verordnung getroffene Unterscheidung zwischen Läden mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern, die öffnen dürfen, und größeren, die lediglich mit reduzierter Fläche öffnen dürfen, "ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht geeignet, dem mit der Rechtsverordnung verfolgten Zweck des Infektionsschutzes zu dienen", teilte das Gericht mit.

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Vielmehr sei dieser Schutz in großen Geschäften “ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren Einrichtungen” zu erreichen.

Auch die Befürchtung des Senats, dass die Öffnung aller Läden zu einer vollen Innenstadt und engen Kontakten in Bussen und Bahnen führen könnte, teilte das Gericht nicht. "Die Anziehungskraft des Einzelhandels folgt nicht aus der Großflächigkeit der Verkaufsfläche, sondern aus der Attraktivität des Warenangebots", hieß es.

RND/dpa

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