Maschine wurde verkauft

400.000 Euro Gebühr: Russischer Jumbojet am Flughafen Hahn festgesetzt

Das festgesetzte Frachtflugzeug vom Typ Boeing 747 steht im April 2022 auf dem Vorfeld des insolventen Flughafens Hahn. Auch nach einem Jahr Zwangsaufenthalt im Hunsrück unterliegt die Maschine, die von russischen Eigentümern geschickt worden ist, noch einem Flugverbot.

Das festgesetzte Frachtflugzeug vom Typ Boeing 747 steht im April 2022 auf dem Vorfeld des insolventen Flughafens Hahn. Auch nach einem Jahr Zwangsaufenthalt im Hunsrück unterliegt die Maschine, die von russischen Eigentümern geschickt worden ist, noch einem Flugverbot.

Hahn. Ein einst von russischen Eigentümern zur Wartung zum Flughafen Hahn geschickter Jumbojet ist an diesem Sonntag seit genau einem Jahr am Hunsrück-Airport festgesetzt. Das teilte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit ist laut dem insolventen Flughafen, an dem das Land Hessen noch einen Minderheitsanteil hält, ein Abstellentgelt von insgesamt mehr als 400.000 Euro aufgelaufen.

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Zugleich ist die große Frachtmaschine, eine Boeing 747, inzwischen verkauft worden, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitteilte. Der neue Eigentümer sei vorerst nicht bekannt - er habe sich noch nicht beim Ministerium gemeldet. Laut dem Airport, der zum Verkauf steht, werden zunächst weiterhin jeden Tag rund 1200 Euro Abstellentgelt für den Jumbojet kassiert: „Die Rechnungen des Flughafens in dieser Sache werden bezahlt.“

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Bundesverkehrsministerium: Maschine ist flugunfähig

Hintergrund ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die EU-Sanktionen verbieten laut Bundesverkehrsministerium „Flüge von Luftfahrzeugen, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden“. Der Jumbojet war nach früheren Angaben des Ministeriums einst Teil der Flotte der Fluggesellschaft Cargologicair UK unter der Kontrolle zweier Russen.

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Wie das Bundesverkehrsministerium nun weiter mitteilte, ist die festgesetzte Maschine „laut Auskunft der örtlichen Luftaufsicht flugunfähig und steht auf einer Parkposition“. Zur Aufhebung des Flugverbots müsse der neue Eigentümer „den Nachweis über sanktionskonforme Eigentumsverhältnisse“ liefern. Ein Ministeriumssprecher ergänzte: „Wir schauen dann sehr genau, wer das Flugzeug gekauft hat.“ Es werde geprüft, ob es irgendwelche Beziehungen zu den früheren russischen Eigentümern gebe.

RND/dpa

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