2G in Geschäften? Einzelhandel hält verschärfte Regelung für verfassungswidrig
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Ein Schild am Eingang eines Geschäftes weist auf die 2G-Regel hin. Der stationäre Handel sieht sich als Opfer einer unsinnigen „Showmaßnahme“ der Politik und fürchtet Umsatzrückgänge von bis zu 50 Prozent.
© Quelle: Carsten Koall/dpa
Die 2G-Regel mit Einschränkungen im Einzelhandel ist nach Ansicht des Lobbyverbands HDE verfassungswidrig. Der Handelsverband Deutschland (HDE) teilte am Mittwoch mit, laut einem von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr seien diese Maßnahmen im Kampf gegen die Viruspandemie unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig.
Zutrittsbeschränkungen nur für Geimpfte und Genesene für den Einzelhandel seien „nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein“, kritisierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Deshalb solle die Politik hiervon wieder Abstand nehmen. Die 2G-Regel gilt bereits in mehreren Bundesländern und soll letztlich auch helfen, die Impfquote zu erhöhen.
Geschäfte (k)ein Infektionstreiber?
„Der Handel hat seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Vielmehr haben zahlreiche Studien ergeben, dass das Risiko der Ansteckung im Einzelhandel marginal ist“, betonte der HDE-Präsident in dem Schreiben. Wie hoch das Infektionsrisiko in Geschäften ist, lässt sich allerdings nur schwer sagen, weil die Kontaktverfolgung gerade in solchen Bereichen schwierig ist.
Das Rechtsgutachten sieht laut HDE vor allem eine Verletzung der Berufsfreiheit und des sogenannten Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zudem liege auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zu finanziellen Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen seien.
2G selbst bei Entschädigungen nicht gerechtfertigt
Dem Gutachten zufolge sind 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Entschädigung nicht mehr zu rechtfertigen, „wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet“.
Genth erklärte, Einkaufen mit Maskenpflicht und Abstand bei Hygienekonzepten auf begrenzter Fläche sei sicher. „Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Betriebe wären damit in ihrer Existenz bedroht.
Entschädigungen: mehr als nur Fixkostenzuschüsse
Sollte die Politik an der 2G-Regel festhalten, müsse es umfassende Entschädigungen für den Einzelhandel geben. „Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, betonte Genth. Die heute vorgesehenen anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten nur rund ein Viertel der tatsächlichen Verluste.
„Schon heute zeigt die Praxis, dass die entsprechenden Restriktionen zu erheblichen Umsatzrückgängen von bis zu 50 Prozent führen und für die Einzelhändler daher existenzgefährdende Auswirkungen haben.“ Eine allgemeine Impfpflicht sei nötig, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen.
RND/Reuters/dpa