Zweites Verfahren gegen Ali B.: Ihm wird Vergewaltigung einer Elfjährigen vorgeworfen

Ali B. äußerte sich laut dem Anwalt des Mitangeklagten am Dienstag zu seiner Person. Der Mitangeklagte machte demnach keine Aussage.

Ali B. äußerte sich laut dem Anwalt des Mitangeklagten am Dienstag zu seiner Person. Der Mitangeklagte machte demnach keine Aussage.

Wiesbaden. Ein weiterer Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Mainzer Schülerin Susanna wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen findet am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ali B. muss sich in dem Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden zusammen mit einem laut Staatsanwaltschaft mindestens 14-jährigen Jungen verantworten. Die Vorsitzende Richterin Annette Honnef begründete den Ausschluss am Dienstag mit dem jugendlichen Alter des Angeklagten und des Mädchens. Es gelte in beiden Fällen eine besondere Schutzpflicht.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-jährigen Ali B. vor, das elf Jahre alte Mädchen Ende April 2018 in sein Zimmer in einer Wiesbadener Asylunterkunft gelockt und dort zum Sex gezwungen zu haben. Etwa einen Monat später sollen der irakische Flüchtling und der Mitangeklagte das Mädchen nacheinander in der Nähe eines Supermarkt-Parkplatzes vergewaltigt haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll der mitangeklagte Afghane die Elfjährige ein weiteres Mal im April oder Mai in einem Wald sexuell missbraucht haben. Bei diesem Übergriff sei auch ein Bruder von Ali B. dabei gewesen, der jedoch noch strafunmündig ist. Er soll das Mädchen ebenfalls vergewaltigt haben.

Der ebenfalls mitangeklagte 14-Jährige hat keine Aussage gemacht

Das wirkliche Alter des Afghanen werde in dem Verfahren noch eine Rolle spielen, sagte die Nebenklageanwältin Barbara Sauer-Kopic. Von der Einschätzung hänge ab, ob er überhaupt strafmündig war, erklärte die Anwältin.

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Der Afghane war zum Prozess in weinrotem Hemd und grauer Hose erschienen. Zum Schutz vor den Fotografen und Kamerateams hielt er sich einen zusammengehefteten Stapel Papier vor das Gesicht. Mit Ali B., der eine Reihe vor ihm auf der Anklagebank saß, gab es keinen Blickkontakt. Der 22-Jährige hatte den Kopf auf seine Arme gelegt, um sein Gesicht zu verdecken.

Nach der Verhandlung sagte der Verteidiger des Afghanen, Michael Harschneck, Ali B. habe sich zur Person geäußert, der Mitangeklagte habe keine Aussage gemacht. Dabei werde es auch bleiben.

Der Mitangeklagte gab den Tipp zum Mordfall Susanna

Unabhängig von diesem Verfahren läuft vor dem Landgericht Wiesbaden ebenfalls ein Prozess gegen Ali B. wegen Mordes an der 14 Jahre alten Schülerin Susanna. Hier war es der jetzt mit ihm angeklagte Afghane, der den Polizisten den entscheidenden Hinweis auf den 22-Jährigen gab. Der 14-Jährige hatte sich bei der Polizei gemeldet und ausgesagt, dass Ali B. ihm von der Tat erzählt habe.

Ali B. hatte zum Auftakt des Mordprozesses in der vergangenen Woche gestanden, Susanna im Mai 2018 in Wiesbaden getötet zu haben. Den weiteren Vorwurf der Vergewaltigung bestreitet der 22-Jährige. Der irakische Flüchtling war kurz nach der Tat mit seinen Eltern und Geschwistern in den kurdisch kontrollierten Nordirak ausgereist. Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn dort fest und übergaben ihn der Bundespolizei. Die Leiche von Susanna war schließlich nach einer großen Suche am 6. Juni 2018 in einem kleinen Wald in Wiesbaden gefunden worden.

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Von dpa/RND

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