In britischen Medien wird spekuliert, ob die Justiz Boris Becker des Landes verwiesen wird. Möglich ist das, sagt Promianwalt Paul Vogel. Für den inhaftierten Tennisstar könnte das ein Weg zur Hafterleichterung sein – die aber auch einen Nachteil hätte.
Seit einer Woche sitzt Boris Becker im Wandsworth-Gefängnis in London. Seither wird über möglichen Freigang, eine vorzeitige Haftentlassung oder jetzt gar über eine Abschiebung nach Deutschland spekuliert. Die britische Zeitung „Daily Mail“ berichtet am Donnerstag, dass ausländische Häftlinge, die eine Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten verbüßen müssen, häufig zum frühestmöglichen Zeitpunkt ins Ausland abgeschoben würden.
Auf Becker würde das offenbar zutreffen: Er wurde zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt und besitzt wohl nur die deutsche Staatsbürgerschaft, nicht aber die britische. Wie wahrscheinlich seine Abschiebung nach Deutschland ist, lässt sich aber nur schwer prognostizieren, sagt Promianwalt Paul Vogel im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Er ist Experte für englisches Recht und leitet eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Berlin sowie weiteren Niederlassungen in München, London und Zürich.