Weiterer Missbrauchsfall im Bistum Osnabrück bekanntgeworden
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Im Bistum Osnabrück ist ein weiterer Missbrauchsfall bekanntgeworden (Archivbild).
© Quelle: Friso Gentsch/dpa
Osnabrück. Im Bistum Osnabrück ist ein weiterer Missbrauchsfall bekanntgeworden. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berichtet, habe sich eine 49-jährige Frau „nach einem sehr langen Leidensweg“ Anfang 2020 an die Diözese gewandt, um rund 35 Jahre zurückliegende sexuelle Übergriffe durch einen Diakon anzuzeigen. Die Übergriffe begannen demnach im Alter von 14 Jahren und erstreckten sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Der damals mehr als doppelt so alte spätere Diakon sei zu jener Zeit in der Gemeinde des Mädchens im Emsland engagiert gewesen, unter anderem als Organist und Chorleiter.
Die Frau wirft dem Bistum vor, den Missbrauch zu verschleiern. Zwar sei der Diakon vom Dienst suspendiert worden, doch seien Gemeinde und Gemeindevorstand nicht über die Gründe für sein sofortiges Ausscheiden aufgeklärt worden.
Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wurden eingestellt
In einer Erklärung der Diözese heißt es, das Bistum habe nach den Anschuldigungen der 49-Jährigen „ein Verfahren gemäß der Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen“ eingeleitet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. „Der Beschuldigte habe im Rahmen eines Konfrontationsgesprächs “Vorkommnisse im Sinne der beschriebenen Vorwürfe„ eingeräumt und sei daraufhin von Bischof Franz-Josef Bode “unmittelbar und umfänglich per Dekret aus dem kirchlichen Dienst genommen„ worden. Der Bischof habe der Betroffenen kurz nach Aufnahme des Verfahrens ein persönliches Gespräch angeboten.
Die Frau habe als materielle Anerkennung für erlittenes Leid eine Zahlung von 5000 Euro bekommen, davon 2500 Euro von dem suspendierten Diakon. Die Staatsanwaltschaft habe das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt, “weil die geschilderten Taten in diesem Fall zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen seien". Aus diesem Grund habe das Bistum auf die Veröffentlichung der Vorwürfe in der Gemeinde verzichtet.
Im Bistum Osnabrück wurden nach Angaben eines Bistumssprecher zwischen 2011 und Ende 2020 in 31 Fällen insgesamt 142.000 Euro als materielle Anerkennung für erlittenes Leid bezahlt. Diese Leistungen umfassten Therapie- und Anwaltskosten und Überbrückungshilfen. Die höchste ausgezahlte Summe in Osnabrück belief sich auf 15.000 Euro.
RND/epd