Volksfeste in NRW wieder erlaubt: „Begeisterung ist noch begrenzt“
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Das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt Volksfeste nun wieder unter bestimmten Voraussetzungen. Für die Cranger Kirmes kommt das zu spät: Das Volksfest in Herne wurde bereits Ende April für dieses Jahr abgesagt (Archivbild).
© Quelle: Marcel Kusch/dpa
In Nordrhein-Westfalen sind seit Freitag wieder Volksfeste erlaubt. Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes hervor. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens fünf Tage lang unter zehn liegt. „Das ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung“, sagt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbunds, gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Kritik an Testpflicht
Ritter kritisiert allerdings die Testpflicht für nicht vollständig Geimpfte. „Das ist gerade bei Festen in den Innenstädten schwer zu kontrollieren und ein großes Handicap. Daher ist die Begeisterung noch begrenzt.“ Er fordert eine Gleichstellung von Volksfesten etwa mit Zoos, bei welchen bei einem Besuch in Nordrhein-Westfalen kein Test mehr notwendig ist.
Für problematisch hält Ritter auch die Festlegung auf einen Inzidenzwert unter zehn, der aus seiner Sicht höher hätte angesetzt werden müssen. „Wenn der Wert während des Aufbaus einer Kirmes auf elf steigt, dürfen wir nicht mehr aufmachen.“ Das gebe zu wenig Planungssicherheit.
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„Das ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung“, sagt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbunds, gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland zu den Corona-Lockerungen in Nordrhein-Westfalen.
© Quelle: Carmen Jaspersen/dpa
Die deutlichen Lockerungen im bevölkerungsreichsten Bundesland wurden am Mittwoch von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigt. Obwohl die neuen Regelungen nun relativ kurzfristig in Kraft treten, seien die Schaustellerinnen und Schausteller bereit, sagt Ritter. „Wir stehen Gewehr bei Fuß und sind es gewohnt, innerhalb kurzer Zeit unsere Anlagen auf- und abzubauen.“
Personal fehlt teils noch
Allerdings fehle es teilweise noch an Personal. Einige Beschäftigte in der Schaustellerbranche hätten sich in den Monaten des Lockdowns andere Tätigkeiten gesucht. Daher fordert Ritter die Politik auf, den Schaustellerinnen und Schaustellern wieder eine Perspektive zu bieten. So könne es gelingen, Personal zu gewinnen. Ritter zeigt sich gegenüber dem RND zuversichtlich, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. „Wir werden das hinbekommen.“
Ob Volksfeste stattfinden können, regeln die Bundesländer in ihren Corona-Verordnungen individuell. Während neben Nordrhein-Westfalen etwa auch Rheinland-Pfalz Volksfeste zumindest unter Auflagen zulässt, sind sie in Bayern derzeit noch komplett verboten. Viele große Feiern für dieses Jahr wurden schon abgesagt, darunter das Münchner Oktoberfest und das Cannstatter Volksfest. Der Hamburger Sommerdom soll hingegen vom 30. Juli bis zum 29. August stattfinden.
„Wichtig, mal wieder rauszukommen“
Trotz des Komplettverbots für Volksfeste in manchen Bundesländern und den Einschränkungen in anderen Teilen Deutschlands freut sich Schaustellerpräsident Ritter darüber, dass Volksfeste langsam wieder stattfinden können. Er spricht gegenüber dem RND von Aufbruchstimmung. „Das ist ganz wichtig für die Seele, mal wieder rauszukommen.“ Ritters letzter regulärer Einsatz sei auf dem Weihnachtsmarkt 2019 gewesen. Die Schaustellerinnen und Schausteller hätten versucht, mit den Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen zu überleben. „Wir wollen durchhalten, bis es wieder rausgeht.“