Volks­feste in NRW wieder erlaubt: „Begeisterung ist noch begrenzt“

Das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt Volks­feste nun wieder unter bestimmten Voraus­setzungen. Für die Cranger Kirmes kommt das zu spät: Das Volks­fest in Herne wurde bereits Ende April für dieses Jahr abgesagt (Archivbild).

Das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt Volks­feste nun wieder unter bestimmten Voraus­setzungen. Für die Cranger Kirmes kommt das zu spät: Das Volks­fest in Herne wurde bereits Ende April für dieses Jahr abgesagt (Archivbild).

In Nordrhein-Westfalen sind seit Freitag wieder Volks­feste erlaubt. Das geht aus der neuen Corona-Schutz­verordnung des Landes hervor. Voraus­setzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens fünf Tage lang unter zehn liegt. „Das ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung“, sagt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schausteller­bunds, gegenüber dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND).

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Kritik an Test­pflicht

Ritter kritisiert allerdings die Test­pflicht für nicht vollständig Geimpfte. „Das ist gerade bei Festen in den Innen­städten schwer zu kontrollieren und ein großes Handicap. Daher ist die Begeisterung noch begrenzt.“ Er fordert eine Gleich­stellung von Volks­festen etwa mit Zoos, bei welchen bei einem Besuch in Nordrhein-Westfalen kein Test mehr notwendig ist.

Für problematisch hält Ritter auch die Fest­legung auf einen Inzidenz­wert unter zehn, der aus seiner Sicht höher hätte angesetzt werden müssen. „Wenn der Wert während des Aufbaus einer Kirmes auf elf steigt, dürfen wir nicht mehr aufmachen.“ Das gebe zu wenig Planungs­sicherheit.

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„Das ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung“, sagt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbunds, gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland zu den Corona-Lockerungen in Nordrhein-Westfalen.

„Das ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung“, sagt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbunds, gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland zu den Corona-Lockerungen in Nordrhein-Westfalen.

Die deutlichen Lockerungen im bevölkerungs­reichsten Bundes­land wurden am Mittwoch von Gesundheits­minister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigt. Obwohl die neuen Regelungen nun relativ kurz­fristig in Kraft treten, seien die Schaustellerinnen und Schausteller bereit, sagt Ritter. „Wir stehen Gewehr bei Fuß und sind es gewohnt, innerhalb kurzer Zeit unsere Anlagen auf- und abzubauen.“

Personal fehlt teils noch

Allerdings fehle es teilweise noch an Personal. Einige Beschäftigte in der Schausteller­branche hätten sich in den Monaten des Lockdowns andere Tätigkeiten gesucht. Daher fordert Ritter die Politik auf, den Schaustellerinnen und Schaustellern wieder eine Perspektive zu bieten. So könne es gelingen, Personal zu gewinnen. Ritter zeigt sich gegenüber dem RND zuversichtlich, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. „Wir werden das hinbekommen.“

Ob Volks­feste statt­finden können, regeln die Bundes­länder in ihren Corona-Verordnungen individuell. Während neben Nordrhein-Westfalen etwa auch Rheinland-Pfalz Volks­feste zumindest unter Auflagen zulässt, sind sie in Bayern derzeit noch komplett verboten. Viele große Feiern für dieses Jahr wurden schon abgesagt, darunter das Münchner Oktober­fest und das Cannstatter Volks­fest. Der Hamburger Sommer­dom soll hingegen vom 30. Juli bis zum 29. August statt­finden.

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„Wichtig, mal wieder rauszukommen“

Trotz des Komplett­verbots für Volks­feste in manchen Bundes­ländern und den Einschränkungen in anderen Teilen Deutsch­lands freut sich Schausteller­präsident Ritter darüber, dass Volks­feste langsam wieder statt­finden können. Er spricht gegenüber dem RND von Aufbruch­stimmung. „Das ist ganz wichtig für die Seele, mal wieder rauszukommen.“ Ritters letzter regulärer Einsatz sei auf dem Weihnachts­markt 2019 gewesen. Die Schaustellerinnen und Schausteller hätten versucht, mit den Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen zu überleben. „Wir wollen durchhalten, bis es wieder rausgeht.“

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