Doppelmord an Polizisten

Der Killer von Kusel: Kopfschuss war seine Visitenkarte

Der Hauptangeklagte Andreas S. im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Der Hauptangeklagte Andreas S. im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Berlin. „Kommt schnell! Die schieße’, die schieße’!“ Das sind die letzten, sich überschlagenden Worte von Polizeioberkommissar Alexander K. Nach diesem Funkspruch an Kollegen stirbt der 29-jährige Beamte, tödlich getroffen von Schüssen in Rücken, Bauch, Brust und aus der Nähe in den Kopf.

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Seiner Kollegin, der Polizeianwärterin 24-jährige Yasmin B., wird aus Nahdistanz ins Gesicht geschossen. Auch sie stirbt, die Dienstwaffe im Holster, an diesem 31. Januar 2022 bei ihrem zweiten Außeneinsatz. Es ist gegen halb 5 Uhr morgens auf einer abgelegenen Kreisstraße im pfälzischen Landkreis Kusel.

Psychologe: „Muss immer damit rechnen, dass eine Routinekontrolle entgleisen kann“

In Rheinland-Pfalz werden zwei Polizisten bei einer Autokontrolle erschossen. Der Psychologe Dietmar Heubrock von der Universität Bremen sagt, dass immer die Gefahr bestehe, dass Polizeikontrollen eskalieren. Doch wie können Beamte auf solche Situationen vorbereitet werden – und wie werden Kollegen und Kolleginnen der Toten nun betreut?

Tat schockierte

Der doppelte Polizistenmord schockierte Deutschland. Noch entsetzter reagierte die Öffentlichkeit, als das mutmaßliche Motiv bekannt wurde: die Vertuschung von Jagdwilderei durch zwei Männer aus dem saarländischen Spiesen-Elversberg. Im Kastenwagen, mit dem sie am Tatort unterwegs waren, sollen 22 geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

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Beide, der 39-jährige Andreas S. und sein 33 Jahre alter Komplize Florian V., konnten Stunden nach der Bluttat festgenommen werden. Am 21. Juni begann vor dem Landgericht Kaiserslautern der Prozess, am 30. November 2022 fielen die Urteile: Lebenslang für S., Straffreiheit für V.

Polizisten in der Nähe des Tatorts am 31. Januar 2022.

Polizisten in der Nähe des Tatorts am 31. Januar 2022.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten S. gefordert. Außerdem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Der Nebenangeklagte hat sich nach Ansicht der Strafverfolger lediglich der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Da V. jedoch wesentlich zur Aufklärung der Tat beigetragen habe, sei von einer Strafe abzusehen. Das Gericht folgte dieser Argumentation.

Bizarres Auftreten des Angeklagten

Andreas S. hatte ein zuweilen bizarres Auftreten vor Gericht. In der Untersuchungshaft soll er sich als „Copkiller“ geriert haben, seine Prozessakte hatte er unter Mithäftlingen herumreicht und sich vor dem Richter gerühmt, als Jäger in Frankreich respektvoll als „Exécuteur“ – Vollstrecker – bezeichnet zu werden. Wie tickt der Killer von Kusel?

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S. ist in geordneten Familienverhältnissen aufgewachsen, wie man so schön sagt. Als er 13 Jahre alt war, starb der Vater von S., der ihn schon ab dem Alter von sechs Jahren mit auf die Jagd genommen hatte. Bekannte des Vaters sollen dem Teenager weiterhin Halt gegeben haben.

Leidenschaftlicher Jäger – und hoch verschuldet

Beruflich trat er in die Fußstapfen des Vaters, machte seinen Meister als Bäcker und übernahm den elterlichen Betrieb 2016. Allerdings führte der Ausbau der Bäckerei in die Insolvenz. 21 Filialen und Verkaufswagen mit bis zu 100 Angestellten waren zu viel. Doch er gründete mit seiner Frau eine neue Firma – und häufte dabei Schulden in Höhe von 2,4 Millionen Euro an.

Der Hauptangeklagte (rechts) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Der Hauptangeklagte (rechts) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Wie sein Vater liebte auch Andreas S. die Jagd leidenschaftlich, die Wilderei wurde zum Schluss zum Haupteinkommen. Bis zu 12.000 Euro monatlich soll S. mit Unmengen von Wildfleisch verdient haben, das er Fleischern und Händlern verkaufte. Die Tiere tötete S. grundsätzlich per Kopfschuss – eine Praxis, die Jäger eigentlich ablehnen und die auch gegen den Tierschutz verstößt.

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Ein Kripobeamter wird den Angeklagten später vor Gericht darauf sarkastisch ansprechen: „Tja, Kopfschuss ist Ihre Visitenkarte.“ 2004 schon hatte S. statt eines Hasen einen Kameraden getroffen. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt und musste 2008 Waffen und Jagdschein abgeben, den er vier Jahre später zurückerhielt.

Der „Kümmerer“ im Schützenverein

Allerdings scheiterte S. 2020 an der Verlängerung seines Jagdscheins. Er machte trotzdem weiter, Pistolen und Gewehre waren auf seine Frau angemeldet. Doch auch so soll S. gewesen sein: Zeugen beschreiben ihn während des Prozesses als liebevollen Mann und vierfachen Vater. Im Schützenverein galt er als behutsamer Kümmerer, aber auch immer ein wenig großspurig.

Was also machte S. zum Mörder? Von psychiatrischen Gutachtern ließen sich weder S. noch V. befragen. Die Experten hatten für ihre Einschätzung nur die Gerichtsakten zur Hand, außerdem beobachteten sie das Verhalten der Angeklagten im Gerichtssaal.

Gutachter: „Gewisse Gemütskälte“

Der Sachverständige im Fall des Hauptangeklagten kommt in seinem Gutachten zu Andreas S. zum Schluss, dieser zeige „bestimmte Eigenschaften, die man manchmal bei Psychopathen findet“. Aufgefallen waren ihm, dass S. bei Problemen den Hang habe, Gefühle, Motive oder Zuschreibungen nach außen zu verlagern – Fachleute bezeichnen dies als Externalisierung. Auffällig, so der Gutachter, seien ebenfalls eine „gewisse Gemütskälte“ sowie Selbstüberschätzung.

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Viele Prozessbeobachter teilen diese Einschätzung. Denn S., der im Prozess eingeräumt hatte, auf den Polizisten in Notwehr geschossen zu haben, für den Tod der Polizistin jedoch den Nebenangeklagten verantwortlich machte, begriff den Gerichtssaal häufig als Showroom, belehrte den Richter oder Zeugen und prahlte damit, welcher Schuss seiner Meinung nach wann und wo einschlug.

Keine Geste des Mitgefühls

S. kann sich selbst nicht bremsen, als er sich über Mobbing in der Haft beklagt und der Richter ihm daraufhin eine Verlegung vorschlägt. „Aber irgendwann ist auch meine Geduld am Ende. Dann eskaliert’s“, sagte S. zum Richter. „Der Letzte, der mich herausgefordert hat, hat das nicht überlebt.“

Polizistenmord Kusel: Angeklagter sagt doch vor Gericht aus
ARCHIV - 21.06.2022, Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern: Der Nebenangeklagte (l) steht neben seinen Anwälten Thomas Will (M) und Christian Kessler im Verhandlungssaal des Landgerichts. Dem 33-Jährigen die Justiz unter anderem versuchte Strafvereitelung vor - er habe beim Spurenverwischen geholfen (zu dpa «Polizistenmord-Prozess wird fortgesetzt - Sagt Nebenangeklagter aus?») Foto: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++

Bislang hatte Florian V. vor Gericht geschwiegen – nun antwortet der Mitangeklagte im Prozess um zwei bei Kusel getötete Polizisten doch auf Fragen.

Der 39-Jährige zeigt keinerlei Gesten des Bedauerns oder des Mitgefühls. In seinem 80-minütigen Schlusswort wendet er sich zwar an die Angehörigen der Opfer. Aber er sagt tatsächlich: „Für mein Verhalten entschuldige ich mich nicht. Ich bitte um Verständnis.“ Geschossen habe er doch nur, um sein eigenes Leben zu retten.

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„Ich bringe doch nicht zwei Menschen um“

S. sah sich zu Unrecht des Mordes angeklagt. „Ich bringe doch nicht zwei Menschen um“, um einer Verurteilung wegen Jagdwilderei zu entgehen, meinte er.

Nun haben die Richter ihr Urteil gefällt. Für den zweifachen Mord muss S. nicht nur lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Rechtskräftig ist das Urteil jedoch nicht, ein Revisionsantrag wird erwartet.

Info: Der Text wurde nach dem Urteil am 30. November 2022 mit dem Richterspruch aktualisiert.

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