Urteil im Prozess um Mord an Teenager: 14-Jähriger zu neun Jahren Haft verurteilt

Ein Kameramann filmt ein Schild mit der Aufschrift „nicht öffentliche Sitzung“ im Landgericht am Eingang zum Verhandlungssaal 1. Nach mehr als sechs Wochen fiel das Urteil im Fall um einen ermordeten Teenager.

Ein Kameramann filmt ein Schild mit der Aufschrift „nicht öffentliche Sitzung“ im Landgericht am Eingang zum Verhandlungssaal 1. Nach mehr als sechs Wochen fiel das Urteil im Fall um einen ermordeten Teenager.

Wegen Mordes an einem 13 Jahre alten Jungen hat das Landgericht Heidelberg einen 14-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Große Jugendkammer sah es am Freitag nach einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass das Opfer am 24. Februar in ein Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach gelockt wurde. Der Angeklagte stach dort nach Ansicht des Gerichts mit Tötungsabsicht mit einem Messer insgesamt sieben Mal in den Rücken und Halsbereich des arg- und wehrlosen Jungen. Dieser starb wenig später vor Ort. Die Richter nannten als Mordmerkmal die Heimtücke. Der nun verurteilte Jugendliche bestritt die Tat anfangs, gestand sie später jedoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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So lief die Tat ab

Der tödliche Angriff mit einem Küchenmesser erschütterte selbst hartgesottene Kriminalbeamte. Vor allem, weil Opfer und Täter sehr jung sind. Am Tatort hielt sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen auf, über dessen Rolle viel spekuliert wird. Offiziell hieß es lediglich, das Motiv für die tödliche Messerattacke sei Eifersucht gewesen. Auch in seiner Mitteilung zum Urteil nimmt das Gericht keine Stellung zu den Beweggründen des Verurteilten. Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

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Strafen bei jugendlichen Tätern

Als Strafmaß für einen Mord kommen für Jugendliche zehn Jahre Haft infrage. Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Es wurden 40 Zeugen und drei Sachverständige gehört. Die Juristen mussten sich durch 4000 Seiten Prozessakten kämpfen. Die Eltern des Opfers waren als Nebenkläger im Gericht, die Mutter des Beschuldigten wohnte der Verhandlung ebenfalls bei. Beide Jungen sind deutsch-türkischer Nationalität.

dpa/RND

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