In diesen Anklagepunkten wurde Derek Chauvin schuldig gesprochen
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Der Angeklagte, der ehemalige Polizeibeamte Derek Chauvin, hört der Verlesung der Urteile zu.
© Quelle: -/Pool Court TV via AP /dpa
Minneapolis. Das Urteil im Fall des Schwarzen George Floyd ist gefallen: der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin wurde in allen drei Anklagepunkten schuldig gesprochen. In dem Prozess ging es vor allem um zwei Fragen: War Chauvin für den Tod Floyds bei dessen Festnahme verantwortlich und waren seine Handlungen vertretbar? Mit dem Urteil beantworten die Geschworenen die erste Frage mit Ja, die zweite mit Nein.
Derek Chauvin: Wegen Mordes schuldig gesprochen
Die Anklage lautete auf sogenannten Mord zweiten Grades ohne Vorsatz, Mord dritten Grades und Totschlag zweiten Grades. Für alle drei Vorwürfe musste die Staatsanwaltschaft beweisen, dass Chauvin Floyds Tod verursachte und dass die Gewalt, die er bei der Festnahme anwendete, unangemessen war. Wichtig war dabei, ob das Handeln des damaligen Polizisten ein „bedeutender kausaler Faktor“ für den Tod des Opfers war.
Für den Schuldspruch wegen Mordes zweiten Grades ohne Vorsatz musste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Chauvin Floyd tötete, als er eine schwere Straftat verübte oder zu verüben versuchte, in diesem Fall schwere Körperverletzung. Die Anklage musste allerdings nicht beweisen, dass Chauvin Floyd absichtlich tötete, also ermordete.
Für einen Schuldspruch wegen Mordes dritten Grades mussten die Geschworenen zu dem Schluss kommen, dass Floyds Tod durch eine „besonders gefährliche“ Handlung herbeigeführt wurde, ohne Rücksicht auf den möglichen Tod einer Person.
Totschlag zweiten Grades, der am wenigsten schwerwiegende der drei Anklagepunkte, bedeutet, dass Chauvin Floyds Tod durch schuldhafte Fahrlässigkeit verursachte und dass er bewusst das Risiko in Kauf nahm, dass sein Handeln zu schweren Verletzungen oder dem Tod führen könnte.
In absteigender Reihenfolge stehen auf die drei Anklagepunkte Höchststrafen von 40, 25 und 10 Jahren. Nach Richtlinien des US-Staates Minnesota, in dem das Verfahren geführt wurde, sind für Angeklagte ohne Vorstrafen wie Chauvin Strafen von je 12,5 Jahren für Mord zweiten und dritten Grades und vier Jahre für Totschlag zweiten Grades vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft fordert allerdings ein höheres Strafmaß wegen erschwerender Umstände. Eine Entscheidung von Richter Peter Cahill darüber wird in zwei Monaten erwartet. In Minnesota leisten Verurteilte in der Regel zwei Drittel ihrer Strafe im Gefängnis ab und kommen dann auf Bewährung frei.
RND/AP