Fehlende Rettungsgasse auf A 9: Sanitäter müssen drei Kilometer zu Unfallstelle laufen
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Auf der A9 bei Leipzig musste Rettungskräfte wegen einer fehlenden Rettungsgasse mehrere Kilometer zu einer Unfallstelle laufen. (Symbolbild)
© Quelle: Moritz Frankenberg/dpa
Leipzig. Bei einem Unfall auf der Autobahn 9 bei Leipzig ist ein Transporterfahrer leicht verletzt worden. Der Mann (19) war am Montagmorgen in einer Baustelle in eine Leitplanke gefahren und mit seinem Fahrzeug umgekippt, wie die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) berichtet.
Auf dem Weg zur Unglücksstelle wurden Feuerwehr und Rettungswagen allerdings von anderen Verkehrsteilnehmern behindert. Weil Pkw- und Lkw-Fahrer teils aus Platzproblemen in der engen Baustelle, teils aus mangelnder Mithilfe keine Rettungsgasse bildeten, wie die „LVZ“ den zuständigen Einsatzleiter Wolfgang Wenzel zitiert, hätten die Rettungssanitäter die letzten Kilometer zum Unfall laufen müssen. „Vier Kameraden und der Rettungssanitäter mussten die letzten drei Kilometer zu Fuß zum Unfall gehen.“
Die sechs Fahrzeuge der Rettung und der Feuerwehr hätten wegen des Stauaufkommens warten müssen. Als ein Feuerwehrmann einen Lkw-Fahrer aufforderte, zur Seite zu fahren, habe dieser ihn heftig beleidigt, so Wenzel weiter. Aufgrund der fehlenden Rettungsgasse musste sich deshalb ein weiterer Rettungswagen von der anderen Seite des Unfalls nähern, teilte die Polizei mit. Der leicht verletzte Fahrer konnte erst so zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.
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„Dann gehe ich auch ins Gefängnis“
Der Jesuit und katholische Priester Jörg Alt gehört zu den radikalen Klimaaktivisten, die sich bei Straßenblockaden festkleben. Warum er keine Alternative zu dieser Protestform sieht, was er von der Weltklimakonferenz erwartet und was er vor Gericht sagen will, erzählt er im RND-Interview.
Rettungsgassen sind Pflicht
Rettungsgassen zu bilden ist in Deutschland Pflicht. Laut Straßenverkehrsordnung können sich weigernde Verkehrsteilnehmer neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auferlegt bekommen.
Kurz erklärt: die neuen Verkehrsregeln und Bußgelder
Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28. 4.) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen.
© Quelle: RND
Wer keine Rettungsgasse bildet und dadurch Einsatzkräfte behindert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Sollte zusätzlich eine Gefährdung stattfinden, erhöht sich das Bußgeld auf 280 Euro, bei einer Sachbeschädigung – etwa durch einen Unfall – auf 320 Euro.
RND/jst