Ausschreitungen in Berlin

Staatsanwaltschaft erhebt erste Anklagen nach Silvester-Krawallen

Nach den Silvester-Krawallen in Berlin hat die Staatsanwaltschaft erste Anklagen gegen mutmaßliche Beteiligte erhoben.

Nach den Silvester-Krawallen in Berlin hat die Staatsanwaltschaft erste Anklagen gegen mutmaßliche Beteiligte erhoben.

Berlin. Nach den Silvester-Krawallen in Berlin hat die Staatsanwaltschaft erste Anklagen gegen mutmaßliche Beteiligte erhoben. Dem Amtsgericht Tiergarten liegen zwei Verfahren vor gegen zwei junge Männer im Alter von 16 und 22 Jahren, wie eine Sprecherin am Freitag sagte. In beiden Fällen werde noch geprüft, ob die Beweise der Staatsanwaltschaft für einen Prozess ausreichend erscheinen. Zuvor hatte der RBB berichtet. Insgesamt liegen der Berliner Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers bislang 50 Verfahren zu den Ausschreitungen zum vergangenen Jahreswechsel vor. Etwa zwei Drittel der Fälle werden derzeit noch von der Polizei bearbeitet.

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Bei den ersten Anklagen geht es jeweils um den Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Nach Silvester-Krawallen: Faeser fordert schnelle Urteile gegen Täter

Nach den Eskalationen der Silvesternacht in einigen deutschen Städten fordert die Bundesinnenministerin ein härteres Durchgreifen der Justiz.

Der 16-Jährige soll am 1. Januar kurz nach Mitternacht mit etwa 80 weiteren Menschen in Prenzlauer Berg Polizisten angegriffen haben, die eine Kreuzung räumen wollten. Nach Angaben der Gerichtssprecherin werden ihm auch Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Da es sich um einen Jugendlichen handelt, würde der Prozess vor dem Jugendschöffengericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

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Bei dem 22-Jährigen geht es auch um versuchte gefährliche Körperverletzung. Er soll einen Böller auf einen Polizisten geworfen haben, der die Feuerwehr beim Löschen eines Wohnungsbrandes in Gesundbrunnen unterstützt haben soll.

44 mutmaßliche Angreifer in Berlin

In der Nacht zum Neujahrstag gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Die Berliner Polizei hat 44 mutmaßliche Angreifer identifiziert (Stand 2. Februar).

Bei der Staatsanwaltschaft werden die Fälle von einer Abteilung bearbeitet, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst („Hooliganismus“). Dort rechnet man nach dem RBB-Bericht mit insgesamt etwa 150 Verfahren zu den Vorfällen zum Jahreswechsel. Einige Verfahren gegen unbekannte Täter oder gegen Kinder, die strafunmündig sind, sind laut Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

„Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln sehr zügig“, sagte der Gruppenleiter der Abteilung, Staatsanwalt Dieter Horstmann, dem RBB. Gleichwohl befürchtet der Jurist, dass die Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Etwa, weil große Mengen von Videomaterial auszuwerten sind.

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GdP fordert konsequente Aufarbeitung

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte erneut eine konsequente Ahndung der Taten. „Der Strafrahmen für tätliche Angriffe gibt mehr als zehn Stunden Gesprächskreise her. Grundsätzlich muss die Gewalt gegen Einsatzkräfte stärker in den Fokus politischer Betrachtung“, sagte GdP-Landeschef Stephan Weh. Zugleich betonte er, präventive Maßnahmen seien für einen besseren Schutz nötig.

Dazu zähle etwa eine flächendeckende Ausstattung der Einsatzkräfte mit Bodycams. Die amtierende Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte nach den Silvester-Krawallen 4000 Bodycams berlinweit ins Gespräch gebracht. In der bisherigen rot-grün-roten Koalition ist das Thema umstritten. Die CDU fordert dagegen schon länger den verstärkten Einsatz der kleinen Kameras.

Insgesamt waren in der Silvesternacht in Berlin etwa 145 Menschen wegen verschiedener Delikte von der Polizei festgenommen worden. Das bezog sich aber auf alle Formen von Kriminalität und das ganze Stadtgebiet und nicht nur auf Angriffe auf die Polizei. Diese Zahl war zum Teil anfangs von der Polizei missverständlich mitgeteilt oder in der Debatte falsch zugeordnet worden.

RND/dpa

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