Schuss auf sechsjähriges Mädchen: Bewährungsstrafe für Jäger

Weil er ein damals sechsjähriges Mädchen mit einem Schuss schwer verletzt hatte, ist ein Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden (Symbolbild).

Weil er ein damals sechsjähriges Mädchen mit einem Schuss schwer verletzt hatte, ist ein Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden (Symbolbild).

Gera. Weil er ein damals sechsjähriges Mädchen mit einem Schuss schwer verletzt hatte, ist ein Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Gera sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige bei einer Erntejagd im Landkreis Greiz 2018 einen Schuss abgegeben und dieser das in einer Gartenanlage spielende Mädchen getroffen hat, wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch erklärte. Das Mädchen leide noch immer unter den Verletzungen. Der Schuss habe Arm und Hüfte durchschlagen.

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Technisch komplizierte Beweisaufnahme

Der Mann habe bei der Jagd nicht sichergestellt, dass die Kugel in eine Richtung fliegt, in der niemand verletzt werden konnte, hieß es weiter. Wie es dazu kam, dass er von seinem Standort in einem Feld verbotenerweise in Richtung der Gartenanlage geschossen habe, könne nicht nachvollzogen werden. Möglicherweise habe er laufende Wildschweine gesehen und sei ihnen mit dem Gewehrlauf gefolgt. Einen Vorsatz, wie ihn die Staatsanwältin ins Spiel brachte, konnte der Richter nicht erkennen.

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Die Beweisaufnahme zu dem Fall gestaltete sich technisch kompliziert: Mehrere Gutachter sprachen über die Flugbahn der Kugel, die Kalibergröße, die Frage, aus welcher Waffe sie kam, und ob sie tatsächlich vom mehrere hundert Meter entfernten Standort des Angeklagten aus in den Garten gelangen konnte. Auch eine Ortsbegehung wurde unternommen. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die Kugel aus der Waffe des Mannes stammen müsse und dass es von seinem Standpunkt aus möglich gewesen sei, das Mädchen im Garten zu treffen.

Mädchen habe noch immer Probleme beim Laufen

Der Verteidiger des Jägers zog die Anklage und auch die Gutachten in Zweifel. Aus seiner Sicht sei es unmöglich gewesen, dass die Kugel vom Standpunkt des Mannes aus in den Garten gelangte. Auch der Jäger, der sich am letzten Verhandlungstag erstmals äußerte, gab an, sich keines Fehlverhaltens bewusst zu sein. „Ich kann nur sagen, dass ich nicht bewusst in die Richtung der Ortschaft geschossen habe.“ Der Richter machte jedoch klar, dass er keinen Grund sehe, an den Aussagen der Gutachter zu zweifeln.

Das getroffene Mädchen hat nach Angaben ihres Vaters noch immer Probleme beim Laufen, es könne nicht auf dem Schulhof rennen und gehe abends unter Schmerzen ins Bett. Zudem brauche es eine Schulbegleiterin und gehe regelmäßig zur Physiotherapie, zu einem Psychiater und zum Kinderarzt. „Zusammengefasst geht es ihr beschissen“, hatte er beim Prozessauftakt gesagt. Nach Einschätzung des Gerichts habe zumindest für einen gewissen Zeitraum auch Lebensgefahr bestanden.

30.000 Euro Schmerzensgeld an Familie des Kindes

Auch wegen der schweren Verletzungen kam aus Sicht des Richters eine reine Geldstrafe nicht in Betracht, weswegen er das Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten festlegte. Da der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Mann muss zudem 30.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Mädchens zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. Weiterhin darf er vier Monate nicht zur Jagd und muss in der Zeit seinen Jagdschein abgeben.

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Die Anklage hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung gefordert. Der Mann habe mögliche Verletzungen durch den Schuss billigend in Kauf genommen, argumentierte die Staatsanwältin. Die Nebenklage betrachtete ein Jahr auf Bewährung als angemessen. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch für den 34-Jährigen. Nach der Urteilsverkündung sagte der Verteidiger, er halte das Urteil für falsch. Ob er dagegen vorgehen will, müsse er nun mit seinem Mandanten beraten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/dpa

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