Schülerin in Bus kollabiert und gestorben: Kein Zusammenhang mit Maske

Ein Aufkleber mit dem Hinweis zur Maskenpflicht.

Ein Aufkleber mit dem Hinweis zur Maskenpflicht.

Landau. Der Tod einer in einem Schulbus bei Wörth in Rheinland-Pfalz zusammengebrochenen Schülerin ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landau nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen. Das teilte die Justiz in der Pfalz am Dienstag nach einer Untersuchung durch Rechtsmediziner mit. Die Gutachter schließen zudem aus, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Tod stehen könnte. Ein normal getragener Schutz führe nicht zur übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei, hieß es.

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Die 13-Jährige war am 7. September in dem Bus im Kreis Germersheim bewusstlos geworden und in einem Krankenhaus in Karlsruhe gestorben. Nach Bekanntwerden des Falles war in sozialen Medien das Gerücht gestreut worden, eine Schülerin sei „wegen der Maskenpflicht im Bus“ gestorben.

RND/dpa

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