Schlachthöfe müssen Mitarbeiter nun zweimal pro Woche testen

Ein Mitarbeiter des Fleischunternehmens Tönnies arbeitet  im Schlachthaus in Rheda-Wiedenbrück.

Ein Mitarbeiter des Fleischunternehmens Tönnies arbeitet im Schlachthaus in Rheda-Wiedenbrück.

Düsseldorf. Seit Mittwoch müssen die Betriebe in der nordrhein-westfälischen Fleischindustrie ihre Mitarbeiter zweimal in der Woche auf das Coronavirus testen lassen. Das schreibt eine Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Von der Vorgabe des Landesgesundheits- und -Arbeitsministeriums, die ab dem 1. Juli gilt, sind Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten betroffen. Gleichzeitig gibt es seit Mittwoch zudem eine Lockerung für Besuche in Altenheimen: Angehörige dürfen ihre Liebsten unter Auflagen wieder in die Arme schließen.

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Bei den neuen Regeln für die Fleischindustrie spielt es derweil keine Rolle, ob das Unternehmen nur eigene Arbeiter unter Vertrag hat oder Werksarbeiter. Zusätzlich gilt für die Betriebe die Pflicht, die Namen sowie die Wohn und Aufenthaltsdressen aller Mitarbeiter zu führen, die auf dem Gelände unterwegs sind. Die Listen müssen vier Wochen aufbewahrt werden und den Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Infektionsschutz deutlich stärken

Grund für die Anordnung sind erhöhte Infektionszahlen bei Beschäftigen in einem Schlachtbetrieb der Firma Westfleisch in Coesfeld und zuletzt bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück. Die Infektionsherde hatten zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den Kreisen Coesfeld, Gütersloh und Warendorf geführt. Bei Tönnies hatte es nach dem Ausbruch Probleme mit den Listen der Werksarbeiter gegeben. Der Kreis Gütersloh wollte im Fall der positiv getesteten Werksarbeiter die Infektionsketten nachverfolgen. In vielen Fällen fehlten aber die Wohnadressen der Betroffenen.

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"Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten", hatte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Vorstellung der Verfügung Ende Juni gesagt. "Darum wollen wir den Infektionsschutz noch einmal deutlich stärken. Das frühzeitige Erkennen von Infektionen ist ein zentraler Schlüssel dazu."

Der Kreis Gütersloh kritisierte zudem in einer Mitteilung Subunternehmer in der Fleischindustrie für eine unzureichende Versorgung von Beschäftigen, die in Quarantäne sind. Die Versorgung durch die Subunternehmer müsse "klar besser werden", sagte Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) laut Mitteilung. Die Subunternehmer seien für die Versorgung der Beschäftigten zuständig. Doch 60 Einsatzkräfte vom Deutschen Roten Kreuz, dem Maltesern, den Johannitern und des THWs seien deshalb nun im Dauereinsatz.

Corona-Ausbruch bei Caterer im Landkreis Starnberg

Im Landkreis Starnberg kam es bei einem Caterer zu einem Ausbruch des Coronavirus.

Mit der Lockerung der Corona-Regeln für Besuche in Altenheimen sind seit Mittwoch körperliche Berührungen bei bestimmten Vorsichtsmaßnahmen wieder möglich. In den Häusern sieht man das allerdings die Lockerung mit gemischten Gefühlen: Damit steige das Infektionsrisiko für die Bewohner und Beschäftigte, sagte etwa die Pflegedienstleiterin Astrid Frese im Carolus Seniorenzentrum in Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg) am Dienstag.

Schon in der letzten Zeit habe es Umarmungen ohne Mundschutz gegeben. Immer wieder hätten Mitarbeiter darauf hinweisen müssen, dass das so nicht geht. Zwingend notwendig sind laut Corona-Regeln für Besucher und Bewohner ein Mund-Nasen-Schutz und eine gründliche Handdesinfektion. Die Sehnsucht nach Berührung sei aber sehr groß, sagte Frese: In der Vergangenheit hätten sich demente Bewohner in ihrer Not schon gegenseitig umarmt.

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RND/dpa

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