Teure Strafe für Rügen-Urlaub: Fall landet vor Gericht
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/N7TSA5BZE5DCFETWD3ZHODCDKM.jpg)
Lydia und Peter Schultz fühlen sich im Recht und wollen vor Gericht gehen.
© Quelle: Christian Rödel
Zudar. Während des ersten Lockdowns wohnte das Ehepaar Peter und Lydia Schultz vom Niederrhein in seiner Zweitwohnung auf Zudar (Rügen). Der Aufforderung zur Abreise widersetzten sich die Eheleute damals, auch gegen die Strafzahlung protestierten sie. Jetzt muss ein Gericht entscheiden, wie es weitergeht.
Wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet, verbringen die Eheleute seit fast 30 Jahren Jahren mehrere Monate im Jahr in ihrer Zweitwohnung in Zudar. Als Mecklenburg-Vorpommern alle Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer im März vergangenen Jahres wegen des sich ausbreitenden Coronavirus zur Ausreise aufforderte, blieben die beiden auf Rügen. Der Grund: Ihr Erstwohnsitz in Kerken am Niederrhein wurde damals saniert und sei nicht bewohnbar gewesen. Den Auftrag an die Handwerker hätten sie bereits vor dem Lockdown erteilt und geplant, so lange auf Rügen zu bleiben.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Die Eheleute hatten zunächst eine Strafandrohung in Höhe von bis zu 25.000 Euro erhalten – pro Person. Später sei dann aber ein Bußgeldbescheid über „nur“ 60 Euro eingegangen. Man habe ihnen zugutehalten wollen, dass sie lediglich „fahrlässig“ gehandelt hätten.
Weil sie sich aber im Recht fühlten und sich überdies von Ordnungsamt und Polizei schlecht behandelt fühlten, hätten sie auch diesen nicht akzeptiert. Ein Stralsunder Richter wandelte daraufhin das Ordnungsgeld in eine Zahlung von 500 Euro pro Person um. Die Eheleute hätten aus ihrer Sicht keineswegs fahrlässig, sondern vielmehr vorsätzlich gegen die Landesverordnung verstoßen.
Verhandlung im Juli
Mit dieser Entscheidung ist das Ehepaar Schultz jedoch erst recht nicht zufrieden. „Wir haben allen Bußgeldbescheiden widersprochen und gehen nun vor Gericht“, erklärt Peter Schultz gegenüber der Zeitung. Anfang Juni soll es zum Verfahren vor dem Gericht in Stralsund kommen.
RND/OZ/msc