Rassismus-Vorwürfe: Hessische Polizeibeamte angeklagt

Polizisten einer Einsatzhundertschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen (Symbolbild). Unter anderem wegen rassistischer Chats hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizeibeamte aus Mittelhessen erhoben.

Polizisten einer Einsatzhundertschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen (Symbolbild). Unter anderem wegen rassistischer Chats hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizeibeamte aus Mittelhessen erhoben.

Frankfurt. Unter anderem wegen rassistischer Chats hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizeibeamte aus Mittelhessen erhoben. Einer der beiden Brüder, einem 46-Jährigen, wird zur Last gelegt, Ende 2018 „strafrechtlich relevante Inhalte“ in WhatsApp-Gruppen versendet und damit auch eine mögliche Weiterverbreitung in Kauf genommen zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

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Konkret geht es dabei um Bilder von Adolf Hitler und um die Anfeindung von dunkelhäutigen Menschen und Muslimen. Zudem sollen bei einer Hausdurchsuchung unter anderem scharfe Waffen, NS-Devotionalien und Sprengstoff gefunden worden sein.

Der Mann ist demnach wegen „des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens verfassungs- und fremdenfeindlicher Kennzeichen sowie wegen Verstöße gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz“ angeklagt. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest. Der Mann, der im Polizeipräsidium Westhessen tätig war, wurde vom Dienst suspendiert.

Rassistische Chats: Bruder des Mannes ebenfalls angeklagt

Derweil wird dem Bruder des Mannes, der bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden ebenfalls im Dienstrang eines Polizeioberkommissars im Polizeipräsidium Westhessen im Einsatz war, bereits am 27. April 2021 vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Alsfeld der Prozess gemacht. Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, verbotene Kennzeichen verwendet, Dienstgeheimnisse verraten und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.

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Auch er soll ein Hitler-Bild über den Messenger-Dienst WhatsApp verbreitet und unerlaubterweise Schusswaffen und Munition in seiner Wohnung aufbewahrt haben. Zudem soll er ohne dienstlichen Anlass Informationen über das polizeiliche Auskunftssystem abgerufen und weitergegeben haben. Dies stehe aber nicht im Zusammenhang mit der sogenannten Drohmail-Affäre, bei der Daten von hessischen Polizeirechnern abgerufen worden waren, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Polizist muss sich wegen Kinderpornografie verantworten

Zudem hat die Behörde einen freigestellten Polizeioberkommissar aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats angeklagt. Ein weiterer 27-jähriger ehemaliger Polizeikommissaranwärter muss sich am 3. März vor dem Amtsgericht in Offenbach verantworten, nachdem im Jahr 2018 auf seinem Mobiltelefon zwei kinderpornografische Videos festgestellt wurden. Gegen eine Geldstrafe hatte Mann Einspruch eingelegt.

RND/dpa

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