Reaktion auf die Vorwürfe?

Rammstein-Sänger Lindemann textet auf Berlin-Konzerten Songs um

Rammstein-Frontsänger Till Lindemann steht bei einem Konzert auf der Bühne (Archivbild).

Rammstein-Frontsänger Till Lindemann steht bei einem Konzert auf der Bühne (Archivbild).

Berlin. Angesichts der seit Wochen gegen den Rammstein-Frontmann Till Lindemann erhobenen Vorwürfe halten sich sowohl der Sänger als auch die anderen Bandmitglieder bisher weitestgehend bedeckt. Auf den Konzerten in Berlin am vergangenen Wochenende hat Lindemann nun jedoch mutmaßlich erstmals öffentlich auf die Geschehnisse der vergangenen Wochen reagiert – mit umgedichteten Textzeilen.

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So berichten mehrere Medien übereinstimmend, dass Lindemann am Sonntag auf dem zweiten von insgesamt drei Konzerten, die die Band im Berliner Olympiastadion spielt, den Text der Ballade „Ohne dich“ umgedichtet habe. Normalerweise heißt es dort: „Weh mir, oh weh. Und die Vögel singen nicht mehr.“ Anstatt dieser Zeile habe Lindemann gesungen: „Und die Sänger vögeln nicht mehr.“ Ein Video, das auf sozialen Netzwerken geteilt wird, scheint diesen Vorgang zu belegen.

„Alle haben Angst vor Lindemann“

Bereits am Samstag beim ersten der drei Konzerte in der Hauptstadt sei Lindemann zudem mit einer neuen Textzeile aufgefallen, die sich explizit auf ihn selbst bezog. Im Song „Angst“ heißt es im Originaltext: „Die Rücken nass, die Hände klamm / Alle haben Angst vorm schwarzen Mann“. Doch stattdessen habe der Rammstein-Frontmann vor beinahe ausverkauften Rängen gesungen: „Alle haben Angst vor Lindemann“. Auch diese veränderte Textzeile wird durch ein von einem Fan aufgenommenes Video offenbar belegt (Minute 2:35). Ob die Neudichtungen tatsächlich Anspielungen auf die erhobenen Vorwürfe mehrerer junger Frauen sind, lässt sich nicht schlussendlich feststellen.

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Rammstein spielen an diesem Dienstag ihr letztes Konzert in Berlin, bevor die Band ihre Tour in weiteren Städten fortsetzt. Gegen die Auftritte in Berlin hatte es Proteste und sogar eine Petition mit Zehntausenden Unterschriften gegeben. Die Berliner Innensenatorin verbot zudem Aftershow-Partys der Band. Nicht zuletzt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft „wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“ gegen Till Lindemann.

Mehrere Frauen erheben Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann

Mehrere Frauen hatten in den vergangenen Wochen – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Ausgangspunkt dessen waren Vorwürfe der Irin Shelby Lynn, die Ende Mai öffentlich erklärte, dass sie glaube, ihr seien auf einer Pre-Party bei einem Rammstein-Konzert in Vilnius Drogen verabreicht worden. Dazu veröffentlichte sie Fotos, die großflächige Hämatome an ihrem Körper zeigen - sie habe große Erinnerungslücken und wisse nicht, woher diese Hämatome kamen. Verschiedene Frauen schilderten daraufhin teils in deutschen Medien, teils im Internet Situationen, die sie auch als beängstigend empfunden hätten. Manche hätten demnach das Gefühl gehabt, unter Drogen gesetzt worden zu sein. Zudem berichteten einige der Frauen über sexuelle Übergriffe Lindemanns.

Nicht zuletzt wurde häufig über ein „System“ bei Rammstein berichtet: Junge Frauen seien im Vorfeld und auch während der Konzerte ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Viele wollen nicht gewusst haben, dass es sich nicht um die normale Aftershowparty handelte, sondern eine private von Till Lindemann. Dort sollen sie dem Frontsänger auch für Sex „zugeführt“ worden sein.

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Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Seine Interessen lässt er anwaltlich vertreten, wie die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz am 8. Juni bekannt gaben. „In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei Youtube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben“, hieß es in einer Mitteilung. „So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

RND/sic

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