Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann

Till Lindemann, Frontsänger der Band Rammstein, steht im Rahmen der Deutschland-Tournee mit dem Album „Zeit“ in Düsseldorf auf der Bühne (Archivbild).
Quelle: Malte Krudewig/dpa
Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann aufgenommen. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bestätigte eine Sprecherin die Ermittlungen. „Aufgrund mehrerer Strafanzeigen Dritter – sprich, nicht am etwaigen Tatgeschehen beteiligter Personen – sowie von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft Berlin“ sei ein Ermittlungsverfahren gegen Lindemann „wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln eingeleitet“ worden, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Karen Sommer, am Mittwochabend dem RND mit. Weitere Angaben wollte die Justizbehörde nicht machen. Zuvor hatten mehrere Medien übereinstimmend über die Ermittlungen berichtet.
Der „Tagesspiegel“ sowie der RBB schreiben, die Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) habe die Mitglieder des Justizausschusses im Abgeordnetenhaus am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Ermittlungen von Amts wegen in Kenntnis gesetzt. Außerdem seien mehrere Strafanzeigen gegen Lindemann nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuches eingegangen. Die „Bild“ berichtet, dass eine Strafanzeige bei der Berliner Polizei und eine weitere bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingegangen seien.
Paragraf 177 bezieht sich auf den Straftatbestand des sexuellen Übergriffes, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. In Absatz eins heißt es: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Die Abgabe von Betäubungsmitteln ist in Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) angesiedelt.
Justizsenatorin unterrichtete Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Ermittlungen gegen Lindemann
Laut „Tagesspiegel“ und RBB sei die Öffentlichkeit nach einer Frage des Linken-Angeordneten Sebastian Schlüsselburg ausgeschlossen worden. Der Politiker habe wissen wollen, „inwieweit es aktuell staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Till Lindemann gegebenenfalls wegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts gebe“. Die Justizsenatorin wollte laut dem Bericht nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit antworten.

Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Berliner Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Mehrere Frauen hatten in den vergangenen Tagen – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Ausgangspunkt dessen waren Vorwürfe der Irin Shelby Lynn, die Ende Mai öffentlich erklärte, dass sie glaube, ihr seien bei einem Rammstein-Konzert im litauischen Vilnius Drogen verabreicht worden. Zudem soll sie misshandelt worden sein. Dazu veröffentlichte sie Fotos, die großflächige Hämatome an ihrem Körper zeigen. In Litauen wurde dazu kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Frauen schilderten daraufhin teils in deutschen Medien, teils im Internet Situationen, die sie auch als beängstigend empfunden hätten. Manche hätten demnach das Gefühl gehabt, unter Drogen gesetzt worden zu sein. Zudem berichteten einige der Frauen über sexuelle Übergriffe Lindemanns. Nicht zuletzt wurde häufig über ein „System“ bei Rammstein berichtet: Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Viele wollen nicht gewusst haben, dass es sich nicht um die normale Aftershowparty handelte, sondern eine private von Till Lindemann. Dort sollen sie dem Frontsänger auch für Sex „zugeführt“ worden sein.
Rammstein-Sänger Lindemann weist Vorwürfe zurück – Band plant zwei Konzerte im Juli in Berlin
Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn am vergangenen Donnerstag zurückgewiesen. Seine Interessen lässt er nun anwaltlich vertreten, wie die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz bekannt gaben. „In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben“, hieß es in einer Mitteilung. „So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“ Gegenüber dem RND wollten sich weder Rammstein noch die Anwälte Lindemanns zu den Vorwürfen äußern.
Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte vor diesem Hintergrund bereits Mietverträge für geplante Aftershowpartys der Band nach Konzerten in der Hauptstadt unterbunden. „Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass ich dem Schutz und der Sicherheit der Frauen absoluten Vorrang gegeben habe und die Mietverträge, die angestanden hätten für die Aftershowpartys, unterbunden habe“, sagte Spranger am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. „In Berlin wird es in den Liegenschaften, die ich zu verantworten habe, keine Aftershowpartys der Band Rammstein geben.“
Die Mietverträge seien nach Angaben Sprangers ohnehin noch nicht beschlossen gewesen. Die Konzerte als solche könne sie nicht verbieten, „das steht nicht in meiner Hoheit“. Sie betonte, dass im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gelte, aber der Staat auch die Verpflichtung habe, Gefahren abzuwehren. Die Band plant am 15. und 16. Juli zwei Konzerte im Berliner Olympiastadion.
RND mit dpa
















