Bundesrepublik verklagt Reinigungskraft auf 55.000 Euro – und verliert
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Eine Frau geht mit einem Koffer eine Treppe zum Bahnsteig hoch. (Symbolbild)
© Quelle: picture alliance / Kirchner-Media
München. Die Bundesrepublik hat eine Reinigungskraft vor dem Landgericht München II auf 55.000 Euro verklagt. Die Frau habe den Sturz eines Bundesbeamten in einem bayerischen Bahnhof verursacht, der Mann habe deshalb mehrmals operiert werden müssen und sei längere Zeit dienstunfähig gewesen, heißt es in der Klage. Dass die 43-Jährige allerdings tatsächlich schuld an dem Sturz des Mannes gewesen sei, ließ sich bei den Verhandlungen nicht beweisen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) – die Klage sei abgewiesen worden.
Der Vorfall ereignete sich den Angaben zufolge im November 2017 im Bahnhof Gilching-Argelsried. Unstrittig ist, dass die Frau im Bereich einer Treppe stolperte – den Mann, der als Patentprüfer für den Bund arbeitet, habe sie aber nicht mitgerissen oder zu Fall gebracht, sagte die Frau während der Verhandlung aus. Sie habe lediglich mit dem Arm die Brille des Mannes zu Boden geschlagen.
Selbst das Opfer konnte den Sachverhalt laut „SZ“ nicht mehr eindeutig schildern. Er habe lediglich wahrgenommen, dass hinter ihm jemand stolperte. Gesehen habe er jedoch nichts – es sei alles sehr schnell passiert, berichtet die Zeitung aus Gerichtsprotokollen.
Am Ende auch für die Richterin eindeutig kein eindeutiger Fall: Sie lehnte die Klage – der Bund wollte von der Frau die Kostenübernahme der Heilfürsorge und für die weiter gezahlte Besoldung des Beamten – ab. Das Gericht sei nach der Beweislage nicht davon überzeugt, dass die Frau schuldhaft gehandelt habe und es deshalb zu dem Sturz des Bundesbeamten gekommen sei, teilte das Landgericht gegenüber der „SZ“ zur Urteilsbegründung mit.
RND/seb
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