Pressestimmen zum Lügde-Urteil: „Versagen der Behörden muss aufgeklärt werden“
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Die Angeklagten Mario S. (l.) und Andreas V. stehen vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichts nebeneinander.
© Quelle: Bernd Thissen/dpa Pool/dpa
Hannover. Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch in Lügde sind die Hauptangeklagten zu 13 und zwölf Jahren Haft verurteilt worden, beide sollen anschließend in Sicherungsverwahrung. Die Pressestimmen zum Prozess, der Deutschland bewegt.
Die „Stuttgarter Zeitung“ kommentiert: „Eine Kommission muss eingesetzt werden, die das Versagen der Behörden aufklärt. Nicht mit Schaum vor dem Mund, sondern mit dem professionellen Interesse, Fehler in der Zusammenarbeit der Behörden auszumachen – und künftig zu verhindern. Sollten die noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Vermutung bestätigen, müssen die Verantwortlichen bei Jugendamt, Polizei und Jugendhilfeträgern wegen Verletzung der Fürsorgepflicht strafrechtlich belangt werden.“
In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ heißt es: „Der Staat kann nicht jedes Verbrechen verhindern, schon gar nicht jedes, das in ‚Nähebeziehungen‘ und gesellschaftlichen Schutzräumen begangen wird. Hier aber gab es mehrere Hinweise, dass es sich bei dem Haupttäter um einen Kinderschänder handeln könnte. Schon aufgrund der äußeren Umstände muss man sich fragen, wie der Mann als Pflegevater eines kleines Mädchens anerkannt werden konnte – das er dann als eine Art Lockvogel für weitere Opfer einsetzte. Nicht nur wurden Warnungen nicht beachtet; es gab Ermittlungspannen, Beweismittel verschwanden.“
Die „Mitteldeutsche Zeitung“ aus Halle schreibt: „Der Kinderschutz in Deutschland wird künftig in eine Zeit vor und nach Lügde eingeteilt werden. Auf den Behörden, der Polizei und allen, die mit Kindern zu tun haben, ruht jetzt eine neue Last: Ist künftig wirklich ausgeschlossen, dass Jugendamtsmitarbeiter schutzbefohlene Kinder in die falschen Hände geben? Ist ausgeschlossen, dass sie alle Hinweise auf Missbrauch ignorieren? Ist wirklich ausgeschlossen, dass die Polizei Hinweise auf solch grauenvolle Taten auf die leichte Schulter nimmt und am Ende sogar bei der Beweissicherung schlampt? Versprechen kann dies niemand. Aber Politik und Behörden sollten alles dafür tun, dass sich ein solcher Fall von Staatsversagen nicht wiederholt.“
Hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung im Lügde-Prozess
Das Landgericht Detmold verurteilte am Donnerstag einen der Männer zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren, der andere erhielt zwölf Jahre.
Im „Reutlinger General-Anzeiger“ heißt es zum Urteil: „Der wohl schlimmste bekannt gewordene Fall von Kindesmissbrauch in der jüngeren deutschen Geschichte ist mit dem gestrigen Urteil aber noch lange nicht zufriedenstellend aufgearbeitet. Allzu lange ließen die Behörden die Sexualstraftäter gewähren. Hinweisen wurde nicht nachgegangen. Dem Dauercamper wurde sogar noch eine Pflegetochter anvertraut. Zudem sollen Akten manipuliert worden sein. Hier hat offensichtlich der Staat versagt. Er ist seiner Aufgabe, die Kinder so gut wie möglich zu schützen, nicht nachgekommen und hat sich mitschuldig gemacht. Auch dies muss gründlich aufgearbeitet werden. Ähnliches darf nie wieder geschehen.“
Die „Badische Zeitung“ aus Freiburg kommentiert: „Strafrechtlich ist der Fall Lügde mit dem Urteil des Landgerichts Detmold zumindest vorerst abgeschlossen. Die beiden Hauptbeschuldigten müssen lange Zeit in Haft, und sie werden auch nach Verbüßung erst einmal nicht freikommen. Das Unbehagen an diesem Richterspruch liegt weniger am Urteil als am Verfahren. Wie etwa im Fall Staufen saßen in Detmold nur zwei Beschuldigte auf der Anklagebank. Wieder einmal blieben jene unsichtbar und nicht belangt, die eine Mitverantwortung tragen. Die Mitarbeiter zweier Jugendämter, Polizisten, aber auch Eltern, die nicht so genau wissen wollten, was mit ihren Kindern geschieht.“
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RND/dpa