Nach Gewalttat in Potsdamer Behinderteneinrichtung: Tatverdächtige fordert 81.000 Euro Abfindung
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Nach der Gewalttat in einem Potsdamer Wohnheim für Menschen mit Behinderungen mit vier Toten hat die tatverdächtige Pflegekraft nach ihrer Kündigung eine hohe Abfindung verlangt.
© Quelle: epd
Nach der Gewalttat in einem Potsdamer Wohnheim für Menschen mit Behinderungen mit vier Toten hat die tatverdächtige Pflegekraft nach ihrer Kündigung eine hohe Abfindung verlangt. Er habe der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus eine Lohnfortzahlung bis Ende des Jahres und eine Abfindung in Höhe von 81.600 Euro vorgeschlagen, sagte der Anwalt der 52-Jährigen, Henry Timm, am Donnerstag bei der Güteverhandlung vor dem Potsdamer Arbeitsgericht.
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Die Beschuldigte soll nach Aussage der Staatsanwaltschaft noch heute der Haftrichterin vorgeführt werden.
© Quelle: Reuters
Dort hatte Timm für seine Mandantin, die nach der Tat Ende April festgenommen und in einer Psychiatrie untergebracht worden war, eine Kündigungsschutzklage erhoben. Nach Angaben von Richterin Birgit Fohrmann hatte das Oberlinhaus der Pflegekraft Anfang Mai zunächst aus personen- und verhaltensbedingten Gründen gekündigt und dann noch eine Verdachtskündigung ausgesprochen.
Der Anwalt des Oberlinhauses, Elmar Stollenwerk, erklärte, die Forderung nach Abfindung sei auch mit Blick auf die Hinterbliebenen der Toten unannehmbar. Aus Sicht des Oberlinhauses sei nur die sofortige Kündigung möglich. „Dass die Klägerin an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt und Hilfsbedürftige pflegt, ist doch nicht vorstellbar.“
Prozessfähigkeit der Tatverdächtigen wird geprüft
Wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ am Donnerstag berichtet, erhebe der Anwalt der mutmaßlichen Täterin zudem schwere Vorwürfe gegen das Oberlinhaus. Laut Timm sei seine Mandantin „kaputt gespielt“ worden, weil es zu wenig Personal auf der Abteilung gegeben habe. Außerdem habe es 14 Tage vor der Tat ein Ereignis gegeben, das besorgniserregend gewesen sei und eine ärztliche Untersuchung oder Beurlaubung der Frau hätte zur Folge haben müssen. Dies sei unterblieben. Zur Natur des Vorfalls schwieg der Anwalt.
Richterin Fohrmann erklärte, sie beabsichtige das Verfahren bis zum Strafprozess auszusetzen. Denn bis dahin solle erst mit einem Gutachter geklärt werden, ob die 52-Jährige prozessfähig sei. Vorher könne die Frage der Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht geklärt werden. Dazu können nun beide Parteien Stellung nehmen.
RND/dpa/liz