Muslima klagt gegen Burkini-Verbot in Koblenz

Ein Stück Stoff, um das es jetzt einen Prozess gibt: Eine Mitarbeiterin eines Sanitätshauses in Berlin präsentiert im August 2016 einen Burkini.

Ein Stück Stoff, um das es jetzt einen Prozess gibt: Eine Mitarbeiterin eines Sanitätshauses in Berlin präsentiert im August 2016 einen Burkini.

Koblenz. Eine syrische Muslima klagt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz gegen das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder. Die Asylbewerberin erklärte in ihrem Normenkontrollantrag, wegen einer Rückenkrankheit sei ihr ärztlich bescheinigt worden, dass sie ein Schwimmbad besuchen müsse, wie das OVG in Koblenz am Freitag mitteilte. Damit sollten ihre Schmerzen gelindert werden. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit einem Burkini schwimmen.

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Die syrische Muslima sieht sich in ihren Grundrechten verletzt

Der Koblenzer Stadtrat hatte Ende 2018 mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste „den Nassbereich“ der Schwimmbäder lediglich in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts betreten dürfen. Laut dem OVG sieht sich die Syrerin in ihren Grundrechten der Glaubens- und allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt. Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Badeordnung verstoße aus ihrer Sicht auch gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Die Muslima beantragte nach den Angaben, bereits mit einer einstweiligen Anordnung die entsprechende Regelung in der Badeordnung bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Kraft zu setzen. Laut OVG-Sprecher Thomas Stahnecker kann die Stadt Koblenz bis Anfang Mai dazu Stellung nehmen. In den darauffolgenden Wochen strebe das Gericht eine Entscheidung über den Eilantrag an. Das OVG beschäftige sich erstmals mit der neuen Koblenzer Badeordnung. Diese hatte überregional Aufsehen erregt.

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In Paris hat ein Gericht zugunsten einer Muslima entschieden

Der Anwalt der Antragstellerin, Carl-Bernhard von Heusinger, sagte: „Bislang gibt es keine einzige Gerichtsentscheidung in Deutschland in einem vergleichbaren Fall.“ Europaweit habe er nur von drei bis vier Fällen erfahren. In Paris habe in einer vergleichbaren Situation ein Gericht zugunsten einer klagenden Muslima entschieden.

Von RND/dpa

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