„Er kann den Kampf nicht zu Ende führen“

Vater von 1981 getöteter Frederike stirbt vor neuem Mordprozess

Er kämpfte 40 Jahre lang: Hans von Möhlmann wollte, dass der Mord an seiner Tochter gesühnt wird. Nun starb er im Alter von 79 Jahren.

Er kämpfte 40 Jahre lang: Hans von Möhlmann wollte, dass der Mord an seiner Tochter gesühnt wird. Nun starb er im Alter von 79 Jahren.

Verden. Jahrelang hat der Vater der 1981 getöteten Frederike für einen neuen Mordprozess gekämpft. Die Vorwürfe richteten sich gegen einen Mann, der 1983 aus Mangel an Beweisen in dem Fall freigesprochen worden war. Jetzt ist der Vater kurz vor dem geplanten neuen Prozess gestorben, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden am Montag der dpa sagte. Über den Tod des 79-Jährigen hatte zuerst die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet.

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„Er kann den Kampf nicht zu Ende führen“, zitiert die Zeitung seinen Rechtsanwalt Wolfram Schädler. Nach Angaben der Gerichtssprecherin ist im Gespräch, dass anstelle des Vaters die Schwester der vor mehr als 40 Jahren getöteten Jugendlichen als Nebenklägerin auftreten wird.

Unklar ist allerdings, ob der Prozess tatsächlich wie geplant am 9. August starten wird. Denn die Verteidiger des Beschuldigten haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Der Verdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Mit neuen Untersuchungsmethoden konnten 2012 an altem Beweismaterial DNA-Spuren des heute 63-jährigen mutmaßlichen Täters gesichert werden. Er soll die 17-Jährige aus Hambühren bei Celle in einem Wald vergewaltigt und erstochen haben. Auf dem Heimweg von einer Chorprobe war Frederike als Anhalterin in ein Auto gestiegen.

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Bis Ende 2021 konnte in Deutschland kein Verdächtiger nach einem rechtskräftigen Freispruch in der gleichen Sache noch einmal angeklagt werden – es sei denn, er gesteht die Tat. Doch angestoßen vom Fall Frederike wurde 2021 eine Gesetzesreform von Bundestag und Bundesrat beschlossen, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hält die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den früheren Angeklagten laut einem Beschluss vom 20. April für zulässig.

RND/dpa

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