Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach: Prozess gegen Soldat - Jüngstes Opfer war zwei

Der Angeklagte (l) und sein Anwalt warten auf den Beginn des Prozesses. Der Soldat soll kleine Kinder in insgesamt 33 Fällen missbraucht haben, teilweise schwer und zwei Mal zusammen mit einem Chat-Partner.

Der Angeklagte (l) und sein Anwalt warten auf den Beginn des Prozesses. Der Soldat soll kleine Kinder in insgesamt 33 Fällen missbraucht haben, teilweise schwer und zwei Mal zusammen mit einem Chat-Partner.

Moers. Dass der 27-jährige Angeklagte von kleinen Kindern sprach, konnte man zeitweise nicht ahnen: Er habe mal ausprobieren wollen, wie weit er bei seiner Nichte gehen könne, erzählte der Soldat ohne erkennbare Regung den Richtern im niederrheinischen Moers. Im Kindesmissbrauchskomplex Bergisch Gladbach hat am Dienstag ein weiterer Prozess begonnen. Der eher unauffällig wirkende Angeklagte mit Kinnbart soll vier kleine Kinder in insgesamt 36 Fällen missbraucht haben - mehrmals zusammen mit einem Chat-Partner, der in einem anderen Verfahren angeklagt ist.

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Der 27-Jährige in T-Shirt und Jeans schilderte die Übergriffe vor Gericht nüchtern und unbewegt. Der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, stellte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung fest. Damit steht wohl eine Sicherungsverwahrung im Raum. Der Angeklagte gab die verlesenen Vorwürfe weitgehend zu. Die Kinder waren nach Angaben von Gericht und Staatsanwaltschaft bei den Taten zwischen zwei und fünf Jahre alt.

Missbrauchte Kinder als Nebenkläger

Drei der missbrauchten Kinder sind nach Angaben des Gerichts Nebenkläger in dem Verfahren. Für den Prozess vor der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers sind bis zum 26. Mai vier Tage terminiert.

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Der Angeklagte schilderte den ersten Übergriff auf seine gerade einmal zwei Jahre alte Tochter am Wickeltisch vor Gericht. Laut seiner Schilderung tat er es immer wieder, wenn seine Frau nicht zu Hause war. Die Missbrauchsfälle wurden schwerer. Irgendwann schrieb sein Chat-Partner, er hätte gern einen Jungen dabei. "Wir wollten uns regelmäßig treffen und mehr machen", berichtete der 27-Jährige. So sei auch der damals etwa fünfjährige Stiefsohn des Angeklagten zum Opfer geworden.

In seiner Aussage bei der Polizei zu den Ereignissen an den Ostertagen 2019 habe er untertrieben, machte er deutlich: An den Tagen habe er definitiv etwas gemacht, weil er frei gehabt habe. Aber nicht in dem geringen Maß, wie zunächst ausgesagt. "Da war ich schon weiter."

Stiefsohn erzählt Mutter von Übergriff

Es war schließlich der Stiefsohn, der der Mutter beim Duschen von einem Übergriff erzählte. Nach der Anzeige durch das Jugendamt im Juni musste der Mann ausziehen. Nachdem seine Kinder nicht mehr greifbar für ihn waren, wollte er seine Nichte zu einem Treffen mit dem Chat-Partner nehmen. In einem unbeobachteten Moment habe er getestet, wie weit er bei seiner kleinen Nichte gehen könne.

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Immer wieder soll der Mann Bilder und Videos von den Taten gemacht haben, die er seiner Chat-Gruppe schickte. Warum? "Um ein bisschen zu zeigen, was man selbst so macht." Nach der Vernehmung bei der Polizei, waren alle seine Bilder auf dem Handy gelöscht. Sein Chat-Partner bot ihm neue an. "Ich konnte nicht Nein sagen." Vor einem geplanten Treffen wurde er festgenommen.

Ende April hatte ein erster Prozess in Mönchengladbach begonnen. Zwei 39 Jahre alte Männer sind dort unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 79 Fällen angeklagt. Zwischen 2015 und 2019 sollen die beiden Deutschen aus Krefeld und Viersen am Niederrhein immer wieder zwei Mädchen vergewaltigt haben.

Anklage gegen weiteren Beschuldigten

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht Kleve Anklage gegen einen weiteren Beschuldigten erhoben. Der 61-Jährige lebte nach Angaben des Gerichts zuletzt in Xanten. Ihm wird zum Teil schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in zehn Fällen vorgeworfen, darunter die eigene Tochter.

Die Ermittlungen in dem Missbrauchskomplex, der durch einen Fall in Bergisch Gladbach ins Rollen kam, erstrecken sich mittlerweile auf sämtliche Bundesländer.

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RND/dpa

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