Missbrauchsfall Münster: Jugendamt schöpfte trotz früher Hinweise keinen Verdacht
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Im Missbrauchsfall von Münster schöpfte der Sozialdienst nach neuesten Erkenntnissen keinen Verdacht.
© Quelle: Marcel Kusch/dpa
Düsseldorf. Trotz früher und zahlreicher Information über Strafverfahren gegen den Hauptverdächtigen im Missbrauchsfall Münster haben weder Familiengericht noch Kommunaler Sozialdienst Maßnahmen zum Schutz eines der Opfer ergriffen. Es habe bereits seit 2014 zahlreiche Gespräche des Dienstes mit der Lebensgefährtin des Mannes gegeben, die Mutter eines zehnjährigen Opfers ist, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag im Familienausschuss des Landtags. Die Mutter habe demnach immer versichert, nicht mit dem heute 27 Jahre alten Verdächtigen zusammenzuleben und den Schutz des Kindes zu gewährleisten. Beratungs- und Hilfsangebote des Jugendamtes habe sie abgelehnt, sagte Stamp.
Keine Maßnahmen zum Schutz des Kindes
Im Oktober 2015 sei einvernehmlich beschlossen worden, keine gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz des Kindes einzuleiten. Grundlage für die Entscheidung seien auch Ergebnisse eines forensischen Gutachtens aus dem Strafverfahren gewesen, das dem Verdächtigen Therapiefähigkeit bescheinigte. Es habe laut Gutachten keine Hinweise gegeben, dass er seinen pädosexuellen Neigungen auch in der Realität nachgehen werde.
Im August 2016 habe die Staatsanwaltschaft eine Mitteilung über ein weiteres Strafverfahren übermittelt. Bei der anschließenden Fallberatung in der Kinderschutzambulanz Münster seien ebenfalls keine ausreichenden Fakten für eine Gefährdung des Kindes erkannt worden, die einen Eingriff in das mütterliche Sorgerecht gerechtfertigt hätten, sagte Stamp weiter.
In dem Kindesmissbrauchsfall gibt es inzwischen 18 Verdächtige und sechs identifizierte Opfer. Sieben Verdächtige Tatverdächtige sitzen in Untersuchungshaft. Der Fall war erst Anfang Juni bekannt geworden.
RND/dpa