Missbrauchsfall Münster: Jetzt schon 18 Tatverdächtige und sechs Opfer
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Die Gartenlaube in der Kleingartenanlage in Münster.
© Quelle: imago images/Kirchner-Media
Düsseldorf. Der Missbrauchsfall von Münster weitet sich aus: Mindestens 18 Tatverdächtige seien inzwischen ermittelt worden, sieben befänden sich in Untersuchungshaft. Das teilte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch im Innenausschuss mit. Mindestens sechs Kinder sollen Opfer der Taten geworden sein.
Reul sprach sich im Düsseldorfer Landtag für ein schärferes juristisches Vorgehen im Falle des mutmaßlichen Kindesmissbrauchs aus. Es sei nötig, Beschuldigte im Zusammenhang mit einem möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern auch dann in Untersuchungshaft zu nehmen, wenn “keine der sogenannten klassischen Haftgründe” vorliegen.
Schwere Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder müssten als Schwerstkriminalität behandelt werden, denn solche Delikte seien ein "Mord an Kinderseelen", betonte der Minister. Zugleich begrüßte er, dass die Forderung nach einer Strafverschärfung nun auch in der Bundesregierung Unterstützung finde.
400 Terrabyte Daten
Reul äußerte sich im Innenausschuss zum aktuellen Ermittlungsstand in dem schweren sexuellen Missbrauch an Kindern in Münster, der vor kurzem bekanntgeworden war. Der Minister verwies darauf, dass die polizeilichen Ermittlungen in solchen Fällen sehr umfangreich seien. So sei in dem Münsteraner Fall Datenmaterial von mehr als 400 Terabyte sichergestellt worden - das seien über 2,6 Milliarden Din-A-4-Seiten oder 520.000 Aktenschränke.
Zudem habe sich die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch seit März 2019 fast verdoppelt: von fast 1.900 auf über 3.700. Nötig sei deshalb, weiterhin Personal und Technik bei der Polizei in NRW zu stärken und zu verbessern.
27-Jähriger ist Hauptverdächtiger
Angesichts der Menge an Daten, die die Polizeibehörden in solchen Fällen mittlerweile auswerten müssten, sei eine "Priorisierung" nötig, erklärte Reul. Deshalb würden die Ermittler zunächst Fälle verfolgen, bei denen sie einen aktuellen und andauernden Kindesmissbrauch vermuten und ein schnelles Eingreifen geboten ist. Hinweise von Fällen auf Kinderpornografie würden zunächst hintangestellt.
Im Münsteraner Fall gilt ein 27-Jähriger IT-Spezialist als Hauptverdächtiger, der wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material vorbestraft war. Der Mann soll den zehnjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin missbraucht haben. Laut Reul waren die Ermittlungen sehr umfangreich, weil die auf einem Laptop des Beschuldigten gespeicherten Aufnahmen erst nach monatelangen Untersuchungen von der Polizei entschlüsselt werden konnten.
RND/epd/msc