Missbrauchsfall Bergisch Gladbach: Zwölf Jahre Gefängnis für Hauptangeklagten Jörg L.
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Der Angeklagte (r) im Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wird von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt, während er sich eine Mappe mit aufgeklebten Fotos von Filmszenen des Films “Der Strafverteidiger” vor das Gesicht hält.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Köln. Im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist ein zentraler Angeklagter zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach den 43 Jahre alten Vater Jörg L. am Dienstag schuldig, immer wieder seine 2017 geborene Tochter missbraucht zu haben. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des gelernten Kochs und Hotelfachmanns in der Sicherungsverwahrung an.
Die Anklage gegen Jörg L. fußte maßgeblich auf Bildern und Videos, die er von den Taten gemacht hatte. Gezielt habe er dafür Zeiten ausgenutzt, in denen seine Ehefrau nicht zu Hause gewesen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der 43-Jährige hatte sich im Prozess zu den Vorwürfen geäußert, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Antrag hatte die Nebenklage-Anwältin gestellt, die die Tochter vertritt. Sie wollte das kleine Mädchen schützen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte das Urteil. „Das Kölner Urteil zum Missbrauchsfall Bergisch Gladbach ist das klare Signal, dass der Rechtsstaat diese abscheulichen Verbrechen an Kindern angemessen hart bestraft“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Sexueller Missbrauch: Angeklagter zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist ein zentraler Angeklagter zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.
© Quelle: Reuters
Im Prozess bestritt der 43-Jährige einem Antrag seines Verteidigers zufolge allerdings, schon im Sommer 2017 mit dem Missbrauch seiner erst im April desselben Jahres geborenen Tochter begonnen zu haben. Erste Missbrauchshandlungen habe es von Sommer 2018 an gegeben. Er und sein Anwalt kündigten an, dass der Angeklagte dem Mädchen 50.000 Euro auf ein Konto einzahlen wolle. Nach Angaben des Verteidigers soll das Geld als “Schadenswiedergutmachung” dienen.
Auf die Frage des psychiatrischen Sachverständigen, von welchem angerichteten Schaden der Angeklagte ausgehe, hatte der 43-Jährige geantwortet: “Also, dass das Leben meiner Frau und Tochter komplett versaut ist.”
RND/dpa/liz