Weihnachtsbäume, Alkohol, Feuerwerk: Fragen und Antworten zum Lockdown
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Stille Nacht in Leipzig: Zwei Tage vor dem Rest der Bundesrepublik ist Sachsen bereits am Montag in den harten Lockdown gegangen.
© Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Bei all den Verordnungen rund um den von Mittwoch (16. Dezember) an geltenden Lockdown kann man schon einmal den Überblick verlieren. Deshalb hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Weihnachten und Silvester:
Ist es weiterhin möglich, einen Weihnachtsbaum zu kaufen?
Ja. Weihnachtsbäume dürfen nach wie vor verkauft werden. Die Bäume gibt es dann beispielsweise an Ständen vor den Supermärkten, eventuell vor den geschlossenen Baumärkten und in speziellen Baumplantagen.
Wie sehen die Kontaktbeschränkungen ab Mittwoch aus?
Im Lockdown sind – wie auch schon jetzt – private Treffen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken.
Mit wie vielen Leuten darf Weihnachten gefeiert werden?
Für die Feiertage vom 24. bis 26. Dezember gilt eine Ausnahmeregelung: Dann darf ein Hausstand mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen. Diese vier Personen müssen laut dem Beschluss aus dem „engsten“ Familienkreis kommen, zu welchem Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige gehören. Hinzu kommen die Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine feste Obergrenze gibt es also nicht. Wie viele Personen zusammenkommen, hängt zum einen von der Anzahl der Kinder ab und zum anderen von der Größe des Hausstands, der mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen darf – denn in dem Hausstand könnte ja mehr als ein Mensch über 14 Jahre leben.
Baumärkte und Friseure bleiben geschlossen
Haben Baumärkte geöffnet?
Nein, anders als in der Vergangenheit müssen diesmal Baumärkte und auch Friseure schließen. Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis – zunächst – 10. Januar geschlossen.
Und was ist mit Blumenläden?
Auch Blumenläden dürfen keine Kunden mehr bedienen.
Welche Geschäfte bleiben noch geöffnet?
Es sind Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben auch weiter möglich.
Welche Dienstleistungen können nicht mehr in Anspruch genommen werden?
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe sind während des Lockdowns geschlossen.
Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit wird verboten
Darf man in der Öffentlichkeit einen Glühwein trinken?
Nein, das geht nicht mehr. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist verboten. Wer dagegen verstößt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass sich mehrere Menschen draußen beispielsweise an einem Glühweinstand treffen.
Kann man weiterhin Essen bestellen?
Ja. Auch wenn Restaurants, Cafés und Kneipen weiterhin geschlossen bleiben, ist es möglich, von dort Speisen für den Verzehr zu Hause mitzunehmen. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist allerdings untersagt.
Erhalten Eltern bezahlten Urlaub, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen?
„Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“, heißt es in dem gemeinsamen Beschlusspapier von Bund und Ländern. Dies solle noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden. Wie genau die zusätzlichen Möglichkeiten aussehen, das bleibt abzuwarten.
Mit wie vielen Leuten darf man Silvester feiern?
Anders als zu den Weihnachtsfeiertagen wird es an Silvester und Neujahr keine Ausnahme von den Kontaktbeschränkungen geben. Es gilt also die Regel, dass sich maximal fünf Leute aus zwei Haushalten und zusätzlich Kinder bis 14 Jahren treffen dürfen. Außerdem soll an Silvester und Neujahr bundesweit ein An- und Versammlungsverbot gelten.
Lockdown in Deutschland - Was darf man Silvester noch?
Der Lockdown in Deutschland wird ab Mittwoch noch mal deutlich verschärft. Die zuvor geplanten Ausnahmen zu Silvester sind damit auch gestrichen.
© Quelle: dpa
Der Sekt auf der Terrasse ist noch erlaubt
Werden noch Böller und Raketen verkauft?
Nach dem neuerlich Beschluss wird der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester generell verboten. Zudem soll das Zünden von Feuerwerk auf viel besuchten Plätzen verboten werden. Wo und welche Plätze dies genau sind, soll von den Kommunen festgelegt werden.
Kann man um Mitternacht trotzdem noch böllern?
Ja, aber vom Zünden von Feuerwerk wird generell dringend abgeraten. Es ist also nicht verboten, solange die Kontaktbeschränkungen dabei eingehalten werden. Auch an öffentlichen Plätzen darf nicht gezündelt werden.
Gibt es zu Silvester ein Alkoholverbot?
Was und wie viel Alkohol in den eigenen Räumen getrunken wird, bleibt reine Privatsache. Allerdings ist nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum zu konsumieren. Man kann also draußen auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse mit Sekt anstoßen, aber nicht auf dem Bürgersteig vor dem Haus.
RND/hma