Kein Ermittlungsverfahren wegen Anne-Frank-Vergleich von Elfjähriger

Ein Teilnehmer der "Querdenken"-Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in Karlsruhe.

Ein Teilnehmer der "Querdenken"-Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in Karlsruhe.

Karlsruhe. Nach dem Vergleich einer Elfjährigen ihres Geburtstags unter coronabedingten Einschränkungen mit der Lage des jüdischen Mädchens Anne Frank im Zweiten Weltkrieg sieht die Staatsanwaltschaft von einem Ermittlungsverfahren ab. Die Prüfung des Falls habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde am Dienstag. Abgesehen davon, dass das Kind selbst strafunmündig sei, werde auch nicht gegen die Eltern ermittelt, sagte der Sprecher.

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Die Elfjährige hatte am Samstag in Karlsruhe auf der Bühne einer „Querdenken-Demo“ eine Rede vorgelesen, in der sie sagte, die Geburtstagsfeier mit ihren Freunden sei ganz anders gewesen als in den Jahren davor: „Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären. Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden.“

Polizei: „Völlig daneben und eine moralisch verwerfliche Aussage“

In Karlsruhe sei ein elfjähriges Kind „instrumentalisiert, ja missbraucht“ worden, um krudeste Verschwörungstheorien zu verbreiten und die Gefahren des Corona-Virus zu leugnen, kritisierte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). Dass Kinder benutzt würden, um sich mit den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu vergleichen, sei „erbärmlich und perfide“. Es zeige, wie skrupellos rechtsextremistisches und verschwörungsideologisches Gedankengut mit der Kritik an den staatlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vermischt werde.

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Auf Twitter hatte die Polizei Karlsruhe den Vergleich als „völlig unangebracht und geschmacklos“ bezeichnet. Dass jemand eine harmlose Geburtstagsfeier mit einem jüdischen Mädchen vergleiche, dass um sein Leben fürchten musste, sei „völlig daneben und eine moralisch verwerfliche Aussage“, sagte ein Sprecher.

Anne Frank hatte von 1942 bis 1944 mit ihrer Familie in Amsterdam im Versteck vor den deutschen Nationalsozialisten gelebt und dort ihr weltberühmtes Tagebuch geschrieben. Sie starb im Frühjahr 1945 im Konzentrationslager Bergen Belsen im Alter von 15 Jahren.

RND/dpa/epd

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