Kein Schutz für Trans*- und Inter*-Personen?

Katholische Kirche lockert Arbeitsrecht – Arbeitsgruppe „Homosexuelle und Kirche“ sieht Defizite

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) kritisiert die neue Grundlage für das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche als unzureichend.

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) kritisiert die neue Grundlage für das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche als unzureichend.

Würzburg. Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) kritisiert die neue Grundlage für das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche als unzureichend. „Es bleibt ein Rätsel, warum die Bischöfe Trans*- und Inter*-Personen explizit nicht den versprochenen Schutz zusagen“, sagte HuK-Sprecher Thomas Pöschl der Deutschen Presse-Agentur. Er sprach von einem „gravierenden Defizit“.

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Im Rahmen des Reformprozesses Synodaler Weg hätten die Bischöfe noch mit 93 Prozent einen Passus beschlossen, der es ausdrücklich verbiete, Menschen „aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität“ nicht einzustellen oder ihnen aus diesen Gründen zu kündigen. „Dieser Passus fehlt in der neuen Grundordnung“, kritisiere Pöschl. Insgesamt nannte er es aber einen „Paradigmenwechsel“, dass das Privatleben arbeitsrechtlich von der Kirche nicht mehr bewertet werden solle.

Regenbogenforum begrüßt Reform

Nach der Neuordnung des Arbeitsrechts haben die ersten bayerischen Bistümer angekündigt, den Beschluss auch umzusetzen. Im Erzbistum München und Freising soll das zeitnah geschehen, wie ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Im Erzbistum Bamberg, das derzeit keinen Oberhirten hat, soll die Einführung der neuen Grundordnung vorbereitet werden. Das Bistum Würzburg will die neue Grundlage für das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche zu Beginn des neuen Jahres umsetzen, teilte ein Sprecher der Diözese mit.

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Das Regenbogenforum, die Vertretung christlicher Gruppen aus dem LSBTTIQ-Spektrum, erklärte: „Damit haben queere Beschäftigte der katholischen Kirche endlich die Rechtssicherheit, dass ihr Privatleben keine Kündigung nach sich zieht. Eine Heirat ist in Zukunft kein Kündigungsgrund mehr.“

Erste Bistümer wollen Recht umsetzen

Auch Bistümer in NRW haben die Lockerungen begrüßt. „Die Kirche muss ein angstfreier Raum sein, auch und gerade für die Mitarbeitenden“, sagte der Münsteraner Bischof Felix Genn. „Wir werden in unserem Bistum das neue kirchliche Arbeitsrecht baldmöglichst in Kraft setzen.“

Bisher konnte es zur Kündigung kommen, wenn man zum Beispiel gleichgeschlechtlich heiratet oder auch bei einer zweiten Heirat nach einer Scheidung. Die katholischen Bischöfe hatten am Dienstag in Würzburg beschlossen, das zu ändern. Die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ soll das Arbeitsrecht für 800.000 Beschäftigte der katholischen Kirche und der Caritas reformieren. Damit sie rechtlich bindend wird, müssen sie Deutschlands 27 Bistümer noch offiziell verabschieden.

RND/dpa/epd

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