Dreieinhalb Jahre nach der Tat

Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe: Fünf Mitglieder des Remmo-Clans müssen ins Gefängnis

Justizbeamte und Angeklagte sind beim Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe im Gerichtssaal.

Justizbeamte und Angeklagte sind beim Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe im Gerichtssaal.

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Dresden. Wegen des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe hat das Landgericht Dresden fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan verurteilt. Die Richter verhängten am Dienstag Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten. Das Landgericht sprach sie der besonders schweren Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung schuldig. Das Strafmaß fußt auf einem „Deal“. Ein 25-Jähriger wurde freigesprochen, er hat ein Alibi.

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Für drei inzwischen 26, 27 und 29 Jahre alte Männer aus der bekannten arabischstämmigen Großfamilie verhängte die Strafkammer Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten, fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten. Einer der Zwillingsbrüder bekam vier Jahre und vier Monate Jugendstrafe. Die vier Beschuldigten müssen für die Beschädigungen am Schloss und der Vitrine aufkommen. Die Richter sehen zudem den anderen 24-Jährigen als Mittäter, er erhielt sechs Jahre Jugendstrafe unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung. Die Urteilsverkündung wurde wie manche Prozesstage auch von einem großen Medieninteresse begleitet.

Männer zeigten Reue

Fünf der jungen Männer – Brüder oder Cousins aus dem bekannten Remmo-Clan – hatten im Januar nach langem Schweigen zugegeben, an dem Coup oder dessen Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein, und Reue gezeigt. Die Bereitschaft dazu resultierte aus einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Einer der Angeklagten bestritt eine Täterschaft und nannte ein Alibi: eine Notfallbehandlung in einer Berliner Klinik in der Tatnacht. Der Großteil der Beute war kurz vor Weihnachten 2022 zurückgegeben worden, allerdings teilweise beschädigt.

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Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromverteilerkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen.

Haftstrafen und ein Freispruch für Juwelendiebe des Grünem Gewölbes
16.05.2023, Sachsen, Dresden: Ein Angeklagter (r) im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe wird bei der Fortsetzung des Prozess in den Verhandlungssaal im Landgericht geführt. Nach nahezu 50 Verhandlungstagen geht der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden zu Ende. Foto: Sebastian Kahnert/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++

Dreieinhalb Jahre nach dem spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind fünf Männer aus dem Berliner Remmo-Clan verurteilt worden.

Der Freistaat hatte vor Gericht Schadenersatz in Höhe von fast 89 Millionen Euro geltend gemacht – für die zurückgegebenen, teils beschädigten und die noch fehlenden Schmuckstücke sowie für Reparaturen etwa der zerstörten Vitrinen und am Museumsgebäude.

Bei Razzien gefasst

Die Angeklagten waren Monate später nach und nach bei Razzien in Berlin gefasst worden. Fünf sind in Untersuchungshaft, einer von ihnen und ein 25-Jähriger verbüßen zudem noch ihre Jugendstrafe für den Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum 2017. Anfang Januar gab es eine Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht, nachdem kurz vor Weihnachten 2022 die meisten der gestohlenen Juwelen zurückgegeben worden waren.

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Dem umstrittenen „Deal“ hatten vier Beschuldigte zugestimmt, die sich danach über ihre Anwälte zu ihrem Tatbeitrag erklärten. Auch ein weiterer Angeklagter gestand, aber nur die Besorgung von Gegenständen wie den Äxten, mit denen Löcher in die Museumsvitrine geschlagen wurden. Für sie hatte die Verteidigung Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe verlangt und darauf verwiesen, dass mangelnde Sicherheit des Museums die Tatausführung „zumindest begünstigte“.

RND/nis/dpa

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