IS-Mitglied ließ fünfjähriges Mädchen verdursten: Gericht verurteilt Angeklagten zu lebenslanger Haft

Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht spricht der Iraker Taha Al-J. (l.) am Morgen vor der Urteilsverkündung im Frankfurter Oberlandesgericht mit seinen Anwälten Serkan Alkan (Mitte) und Martin Heising (r.).

Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht spricht der Iraker Taha Al-J. (l.) am Morgen vor der Urteilsverkündung im Frankfurter Oberlandesgericht mit seinen Anwälten Serkan Alkan (Mitte) und Martin Heising (r.).

Frankfurt. Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Iraker Taha Al-J. am Dienstag des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50.000 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an der Minderheit der Jesiden. Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde unterbrochen.

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Al-J. soll als mutmaßliches IS-Mitglied IS unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete.

IS verfolgte Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch

Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch. Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.

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RND/dpa

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