Antisemitismusvorwürfe gegen Impfgegner Sucharit Bhakdi: Generalstaatsanwalt übernimmt Ermittlungen

Ein Foto von Sucharit Bhakdi ist bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Düsseldorf auf einem Plakat zu sehen (Archivfoto).

Ein Foto von Sucharit Bhakdi ist bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Düsseldorf auf einem Plakat zu sehen (Archivfoto).

Kiel. Nachdem die Staatsanwaltschaft Kiel Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den Corona-Leugner und radikalen Impfgegner Sucharit Bhakdi (75) eingestellt hat, übernimmt die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig das Verfahren. „Wir haben den Fall an uns gezogen, um eine eigene Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen“, sagte Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter den „Kieler Nachrichten“ (KN).

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Der Infektionsepidemiologe Bhakdi hatte im Frühjahr in einem Video gegen die Impfpraxis in Israel gehetzt und behauptet, das Volk der Juden habe sein Land in etwas Schlimmeres als Nazi-Deutschland und Israel in eine „living hell“, also die „Hölle auf Erden“, verwandelt. Mehrere Personen, darunter der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, zeigten den Mediziner an. Bhakdi hat seine Aussagen bis heute trotz zahlreicher Proteste öffentlich weder zurückgenommen noch erklärt.

Staatsanwaltschaft sieht Aussagen durch freie Meinungsäußerung gedeckt

Die Staatsanwaltschaft Kiel legte den Fall unlängst zu den Akten, da Bhakdi aus ihrer Sicht nicht antisemitisch gehetzt habe. Die Äußerungen des Beschuldigten richteten sich vielmehr vornehmlich gegen den Staat Israel und die dortige Corona-Politik, sagte ein Sprecher den KN. Die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit lasse auch solche grenzwertigen Äußerungen zu, sagte er.

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Die Entscheidung hatte in der Politik für Unverständnis gesorgt. „Die Staatsanwaltschaft Kiel ist in diesem Verfahren offenbar nach dem Leitsatz ‚in dubio pro Antisemitismus‘ vorgegangen“, kritisierte Burkhard Peters (Grüne) laut KN. Bhakdis unsägliche Aussage habe sich wörtlich und völlig eindeutig gegen „das Volk der Juden“ und nicht gegen den Staat Israel gerichtet. „Die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft ist daher an den Haaren herbeigezogen und zeugt von einem nicht mehr nachvollziehbaren Wohlwollen für den Beschuldigten.“

Lars Harms (SSW) sagte laut der Zeitung: „Den Juden vorzuwerfen, sie hätten mit dem Staat Israel etwas geschaffen, das schlimmer als Nazi-Deutschland sei, ist eine Verharmlosung und Relativierung der NS-Verbrechen.“ Schon das allein sei Volksverhetzung.

RND/seb

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