Opfer nationalsozialistischer Verfolgung?

Rückübertragung des Hotel Adlon: Berliner Gericht prüft Ansprüche der Erben

Blick auf den Eingang des Hotels Adlon (Archivbild).

Blick auf den Eingang des Hotels Adlon (Archivbild).

Berlin. Die Familie Adlon kämpft vor dem Verwaltungsgericht Berlin um eine Rückübertragung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor. Sie seien als Erben enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, sagte Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung. „Das schmerzt.“ Die Kläger hofften wenigstens auf „etwas materielle Gerechtigkeit“, ergänzte sein Anwalt Wolfgang Peters.

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Welche Rolle spielte die Familie im Nationalsozialismus

Hintergrund des Verfahrens ist die Enteignung der Immobilie im Familienbesitz kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses.

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Einen ersten Antrag auf Rückübertragung der Adlon-Erben hatte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen abgelehnt. Die Kläger sehen jedoch neue Beweise dafür, dass sie selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden sind, und haben 2019 beantragt, das Verfahren wieder aufzugreifen. Das Gericht wollte noch am selben Tag seine Entscheidung verkünden.

Das ist das Adlon

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

RND/dpa

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