„Glühwein-Cornern“ trotz Corona in Hamburg: Behörden sehen kaum Handhabe
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Eine Frau hält eine Tasse mit Glühwein in den Händen.
© Quelle: Jens Kalaene/zb/dpa
Hamburg. Das Bezirksamt Hamburg-Altona sieht kaum eine Handhabe, um gegen das „Glühwein-Cornern“ vorzugehen. „Meiner Einschätzung nach müsste die (Corona-) Eindämmungsverordnung an dieser Stelle deutlich verschärft werden“, sagte Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Zuvor hatte die „Hamburger Morgenpost“ berichtet, dass Gruppen an der Straße Schulterblatt Glühwein trinken, der eigentlich als „To-go-Getränk“ mitgenommen werden sollte.
Derzeit habe das Bezirksamt nur dann eine Möglichkeit gegen Händler und Gastronomen vorzugehen, wenn gegen das Außer-Haus-Verkaufsverbot von Alkohol nach 22Uhr verstoßen wird. „Problematisch ist zudem, dass nach der aktuellen Eindämmungsverordnung Personen, die essen, trinken oder rauchen, von der Maskenpflicht befreit sind“, sagte von Berg. Eine Maskenpflicht im Freien gilt in Hamburg - meist zeitlich begrenzt - beispielsweise in der Mönckebergstraße, auf der Reeperbahn oder am Hauptbahnhof.
Bezirksamtschefin fordert Verzehrverbot an Orten mit Maskenpflicht
Der Ordnungsdienst des Bezirksamts kontrolliere mit bis zu zehn Mitarbeitern regelmäßig die Einhaltung der Corona-Regeln, erklärte von Berg. Die Mitarbeiter könnten aber derzeit nicht mehr tun, als die Menschengruppen freundlich aufzufordern, sich aufzulösen. Die Bezirksamtschefin fordert daher ein generelles Verzehrverbot dort, wo Maskenpflicht herrscht. „Das würde uns eine gute Handhabe geben, um gegen das Glühwein-Cornern vorzugehen“, sagte die Grünen-Politikerin.
RND/dpa