Gewalttat im Oberlinhaus für Behinderte: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Pflegerin

Eine Frau betrachtet vor dem Thusnelda von Saldern Haus der Einrichtung Oberlinhaus die Blumen und Beileidsbekundungen. In der diakonischen Einrichtung waren am 28.04.2021 vier Leichen und eine schwer verletzte Person gefunden worden.

Eine Frau betrachtet vor dem Thusnelda von Saldern Haus der Einrichtung Oberlinhaus die Blumen und Beileidsbekundungen. In der diakonischen Einrichtung waren am 28.04.2021 vier Leichen und eine schwer verletzte Person gefunden worden.

Potsdam. Mehr als vier Monate nach der Gewalttat mit vier Toten in einem Potsdamer Wohnheim für Behinderte hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die tatverdächtige Pflegekraft erhoben. Der 52-jährigen Frau wird Mord in vier Fällen sowie versuchter Mord in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

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„Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 28. April 2021 fünf schutzlose Bewohner der Einrichtung in Tötungsabsicht angegriffen zu haben“, hieß es.

Bewohnerin im Oberlinhaus mit einem Messer attackiert

Ihr werde zur Last gelegt, die vier Menschen mit Behinderungen heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeblich versucht habe. Im Anschluss habe sie eine weitere Bewohnerin im Oberlinhaus mit einem Messer attackiert, die den Angriff schwer verletzt überlebte.

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Die angeklagte Pflegekraft hatte viele Jahre dort gearbeitet. Die Frau ist inzwischen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der vorläufigen Einschätzung der Sachverständigen, die Mitarbeiterin habe die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen, sei die Staatsanwaltschaft gefolgt, hieß es von der Behörde.

Verminderte Schuldfähigkeit

Von verminderter Schuldfähigkeit sprechen Juristen, wenn die Fähigkeit des Täters oder der Täterin, das Unrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich verringert ist. Dies kann zum Beispiel wegen einer krankhaften seelischen Störung oder einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung so sein.

Ende April waren in dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus die vier Menschen getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Die weiteren angeklagten Mordversuche sollen sich laut der Behörde bereits zuvor gegen dieselben Menschen gerichtet haben. Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Verhandlung könnte noch dieses Jahr stattfinden

Weitere Details zum Fall wollten Staatsanwaltschaft und Gericht nicht bekanntgeben. Die Anklage wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam erhoben. Wann es zur Hauptverhandlung und damit zur Klärung der Abläufe in dem Heim kommt, ist nach Angaben des Gerichts noch offen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass noch in diesem Jahr verhandelt werde, sagte eine Gerichtssprecherin.

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RND/dpa

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