Tödlicher Bootsunfall auf Gardasee: Haftbefehl in Italien gegen Deutschen erlassen

Die italienische Justiz hat im Fall des tödlichen Bootsunglücks auf dem Gardasee einen europäischen Haftbefehl gegen einen der zwei deutschen Verdächtigen erlassen.

Die italienische Justiz hat im Fall des tödlichen Bootsunglücks auf dem Gardasee einen europäischen Haftbefehl gegen einen der zwei deutschen Verdächtigen erlassen.

Brescia. Die italienische Justiz hat im Fall des tödlichen Bootsunglücks auf dem Gardasee einen europäischen Haftbefehl gegen einen der zwei deutschen Verdächtigen erlassen. Das berichteten mehrere italienische Medien am Samstag. Der Nachrichtenagentur Ansa zufolge erließen die Behörden in der norditalienischen Stadt Brescia den Haftbefehl unter anderem wegen Fluchtgefahr. Demnach muss nun die Gerichtsbarkeit in München prüfen, wie sie weiter mit den beiden verfahre. Nach dem Vorfall vor rund zwei Wochen konnten die beiden 52-Jährigen in die bayerische Landeshauptstadt zurückkehren.

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Ihr Motorboot war Ermittlungen zufolge in der Nacht von Samstag (19. Juni) auf Sonntag mit einem Kahn kollidiert, in dem ein italienisches Pärchen aus der Region Salò, am Westufer des Gardasees, saß. Der 37 Jahre alte Mann und die 25-jährige Frau kamen dabei ums Leben. Die beiden Münchner hatten später angegeben, den Zusammenprall nicht bemerkt zu haben, wie es aus dem Büro ihres Anwalts in Italien hieß.

Ermittlungen in Italien wegen Totschlags und unterlassener Hilfeleistung

Zuletzt sorgte das Video einer Überwachungskamera, mutmaßlich aus der Tatnacht, für Aufregung. Darauf soll zu sehen gewesen sein, wie einer der beiden Verdächtigen beim Anlegen in einem Hafen ins Wasser fiel. Seinem Anwalt nach war der Mann durch ein abruptes Manöver ausgerutscht. Einige Medien spekulierten hingegen, dass er betrunken war. Er soll auch derjenige gewesen sein, der einen Alkoholtest verweigert hatte.

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Die Staatsanwaltschaft in Italien ermittelt gegen die Deutschen wegen Totschlags und unterlassener Hilfeleistung. Sie sollen nach dem Zusammenstoß weitergefahren sein, ohne zu helfen. Die beiden wurden kurz nach dem Unfall auf freien Fuß gesetzt und reisten wieder nach München zurück. Die Familien der Opfer forderten Maßnahmen gegen sie, wie Ansa unter Berufung auf die Anwälte der Familien berichtet hatte.

RND/dpa

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