Für Corona-Sünder: „Quarantäneknast“ in Dresden bezugsfertig

In Dresden können Menschen nun zwangsweise untergebracht werden, wenn sie sich Corona-Quarantäneauflagen widersetzen.

In Dresden können Menschen nun zwangsweise untergebracht werden, wenn sie sich Corona-Quarantäneauflagen widersetzen.

Dresden. Corona-Infizierte, die sich in Sachsen künftig mehrfach Anordnungen der Behörden widersetzen, können ab sofort staatlich weggesperrt werden. In Dresden ist eine dafür vorgesehene Einrichtung nun grundsätzlich nutzbar, melden die „Dresdner Neuesten Nachrichten“. Bisher sei aber noch kein Quarantäneverweigerer eingewiesen worden, berichtet die Zeitung nach Anfrage beim Sächsischen Innenministerium.

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Vor rund zwei Wochen wurden Pläne des Landes Sachsen bekannt, ein einst als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge gebautes Gebäude, das aber nie als solches genutzt wurde, für Quarantäneverweigerer umzubauen. Menschen, die sich mit Covid-19 infiziert haben, aber sich nicht an die angeordnete Isolation halten, können durch einen Gerichtsbeschluss zeitweise in der Einrichtung unterkommen. In Medien war daraufhin von einem „Quarantäneknast“ und „Corona-Knast“ die Rede.

Richter muss Unterbringung in Quarantäne-Einrichtung anordnen

Fertig sei der Umbau zwar noch nicht, doch sollte es eine Anordnung geben, heißt es in den „DNN“, könnte ein erster Corona-Patienten dort untergebracht werden. Sind erst einmal Menschen in der Einrichtung untergebracht, wollen rund 30 Beamte der Polizeidirektion Dresden und der Bereitschaftspolizei im Wechsel Wache stehen. Drei Personen sollen nach derzeitigem Stand in Dresden untergebracht werden können, sollte es mehr Bedarf geben, könne nachgerüstet werden.

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Covid-19-Infizierte, die einmalig gegen die Auflagen verstoßen, müssen allerdings noch nicht mit einer Einweisung rechnen. Zunächst werden wie bisher gehabt Bußgelder verhängt. Erst bei Wiederholungstätern können die Behörden ein Gericht anfragen – ein Richter muss die Unterbringung dann anordnen.

RND/msk

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