Frau, die Tönnies-Kantinenvideo postete, wurde offenbar gekündigt

Ein Video aus einem Tönnies-Pausenraum hat Konsequenzen für die Frau, die es veröffentlichte.

Ein Video aus einem Tönnies-Pausenraum hat Konsequenzen für die Frau, die es veröffentlichte.

Nachdem der Corona-Ausbruch bei Tönnies bekannt wurde, sorgte auch ein Video aus der Kantine der Fleischfabrik für viel Aufsehen. Darin saßen zahlreiche Mitarbeiter eng an eng nebeneinander, ohne den Sicherheitsabstand einzuhalten oder eine Maske zu tragen. Eine Frauenstimme ist darin zu hören, die in holprigem Deutsch sagt: “Das ist Tönnies. Wie sollen wir uns hier schützen?”, und weiter: “Tausende Menschen an ein Tische.”

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Unklarheit gab es über das Aufnahmedatum des Clips. “Das im Netz kursierende Video ist uns im Unternehmen seit dem 28. März 2020 bekannt”, sagte ein Tönnies-Sprecher am 19. Juni. Zuvor war aber die Rede davon gewesen, dass es erst im April aufgenommen worden war.

Video hat Konsequenzen für Mitarbeiterin von Tönnies-Caterer

Konsequenzen jedenfalls hat das Video nun für die Frau, die es im Internet gepostet haben soll. Wie das “Westfalen-Blatt” berichtet, kämpft die nun nach einer Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bielefeld um die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Sie war demnach nicht bei Tönnies direkt beschäftigt, sondern bei einem Caterer aus dem Kreis Gütersloh, der die Tönnies-Kantine seit Jahren betreibt. Der Caterer soll die Frau wegen des Videos im April fristlos entlassen haben, Tönnies soll ihr außerdem ein Hausverbot ausgesprochen haben.

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Unklar ist laut dem Bericht, ob die Frau das Video auch selbst aufgenommen oder nur im Netz veröffentlicht hat. Nach Auskunft von Arbeitsgerichtsdirektor Joachim Kleveman gegenüber dem “Westfalen-Blatt” bestritt sie beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 9. Juni nicht, das Video ins Internet gestellt zu haben: “Sie bestritt aber, dass die Kommentare von ihr sind.” Zuvor hatten sich die Frau und der Caterer dem Bericht zufolge bereits auf eine fristgerechte Kündigung und eine Abfindung geeinigt. Doch das widerrief die Frau demnach fristgerecht, nachdem sie den Anwalt gewechselt hatte.

RND/hsc

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