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Falsche Corona-Atteste: Knapp 100 Verfahren gegen Ärzte in Berlin
Berlin: Knapp 100 Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen falscher Corona-Atteste
- Zurzeit laufen in Berlin fast 100 Verfahren gegen Ärzte wegen falscher Corona-Atteste.
- Auch in anderen Bundesländern wird wegen unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt.
- Deren Gebrauch ist eine Straftat, wie ein Sprecher unterstrich.
Berlin. Das Landeskriminalamt in der Hauptstadt ermittelt in dutzenden Fällen gegen Ärzte wegen falscher Corona-Atteste. Derzeit werden knapp 100 Ermittlungsverfahren wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse geführt, teilte die Polizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Einige der Verfahren seien an Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern abgegeben worden, da die Mediziner, die die Bescheinigungen ausstellten, nicht in Berlin praktizierten.
Die Berliner Polizei kontrolliere insbesondere bei Demonstrationen, ob die Corona-Regeln wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beachtet werden, hieß es.
Vorlegen von Blanko-Attesten ist Straftat
Seit Anfang September werden demnach im Landeskriminalamt Anzeigen wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse bearbeitet. Sie richteten sich gegen Menschen, die nicht wie vorgeschrieben eine Maske tragen und in dem Zusammenhang falsche Atteste vorgelegt haben sollen. Knapp 260 Anzeigen seien bislang zusammengekommen.
Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist eine Straftat, wie ein Sprecher unterstrich. Eine solche liege vor, wenn etwa Blanko-Atteste von Medizinern, die im Internet kostenlos heruntergeladen und selbst mit Namen, Adresse und eigener Diagnose versehen werden können, ausgedruckt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.
Atteste nur von niedergelassenen Ärzten
Zweifel an einem echten Attest gebe es auch dann, wenn keine eindeutigen medizinischen Indikatoren angegeben sind, wie bei der Formulierung „aus medizinischen Gründen unzumutbar“ oder wenn eine globale Befreiung vom Tragen einer Maske bescheinigt wird. „Atteste dürfen nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhausärztinnen und -ärzten ausgestellt werden“, hieß es.
RND/dpa