Erstes Urteil im Missbrauchskomplex Münster: 53-Jähriger muss für über drei Jahre in Haft

Der Verurteilte bedeckt sein Gesicht mit einer Mappe.

Der Verurteilte bedeckt sein Gesicht mit einer Mappe.

Münster. Im Missbrauchsfall Münster hat das Landgericht ein erstes Urteil gesprochen und einen 53-Jährigen für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt. Der Mann aus Norderstedt in Schleswig-Holstein muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Haft, wie eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil am Freitag mitteilte.

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Damit blieb das Gericht geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert. Der Verteidiger hatte sich für eine angemessene Strafe ausgesprochen, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Zum Schutz der Opfer fand das Verfahren weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte hat das Urteil nach Gerichtsangaben angenommen. Die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen.

53-Jähriger gesteht

Der jetzt verurteilte Mann aus Norderstedt hatte die Taten gegenüber den Ermittlern gestanden und Hinweise zu weiteren Beschuldigten gegeben. Das habe das Gericht bei seinem Strafmaß berücksichtigt, sagte die Sprecherin. In der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter von einem „milden Urteil für ein schweres Verbrechen“, gesprochen. Das Gericht habe das umfassende Geständnis des Mannes gewürdigt. Er habe so dem Opfer eine Aussage erspart.

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Laut Anklage soll der heute 53-Jährige im Sommer 2019 einen damals neun Jahre alten Jungen schwer sexuell missbraucht haben. Bei dem Opfer handelt es sich den Ermittlungen zufolge um den Ziehsohn des Hauptbeschuldigten in dem Gesamtkomplex.

Dieser in einem eigenen Verfahren angeklagte 27 Jahre alte Mann aus Münster soll den Sohn seiner langjährigen Lebensgefährtin mehrfach anderen Männern für sexualisierte Gewaltverbrechen zur Verfügung gestellt und das Kind auch selbst immer wieder vergewaltigt haben.

Allein die Staatsanwaltschaft Münster hat bislang mehrere Anklagen gegen insgesamt neun Personen erhoben. In diesen Verfahren wurden acht minderjährige Opfer gezählt. Immer wieder stammten sie aus dem nahen Familienumfeld. Die Ermittlungen bundesweit laufen damit insgesamt gegen mindestens 20 weitere Beschuldigte.

RND/dpa

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