Elfjährige vergleicht sich bei Querdenken-Demo mit Anne Frank – Polizei ermittelt

Teilnehmer der Querdenken-Demonstration am Samstag in Karlsruhe.

Teilnehmer der Querdenken-Demonstration am Samstag in Karlsruhe.

Karlsruhe. Die Aussagen einer Elfjährigen bei einer Demonstration der Querdenken-Demonstration am Samstag in Karlsruhe sorgen für große Empörung. Das Mädchen verglich seine heimlich ausgerichtete Geburtstagsfeier mit den Leiden der von den National­sozialisten getöteten Anne Frank. Inzwischen ermittelt die Polizei.

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Zunächst sprach die Mutter des Mädchens von angeblich sinnlosen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dann übergab sie das Mikrofon an ihre elfjährige Tochter, die ihre Worte von einem Zettel ablas. Sie erzählte, dass sie kürzlich Geburtstag gehabt habe und fürchtete, mit ihren Freunden nicht feiern zu können. „Ich war unendlich traurig darüber, doch meine Eltern haben auch dafür eine Lösung gefunden. Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären“, sagte sie.

„Fühlte mich wie bei Anne Frank“

Dann folgt der Vergleich mit dem von den National­sozialisten ermordeten Mädchen Anne Frank: „Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden. Aber ich war auch sehr froh, dass ich meinen Geburtstag überhaupt feiern durfte.“

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Mehrere Videos der Rede wurden am Wochenende in sozialen Medien verbreitet und sorgten dort für Empörung. „Unangebracht und geschmacklos“ nannte auch die Polizei Karlsruhe den Vergleich in einem Tweet am Sonntag und kündigte an, die Aussagen auf strafrechtliche Relevanz hin zu prüfen.

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Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Raphael Fiedler, erklärte gegenüber dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) am Montag den weiteren Ablauf der Ermittlungen. „Derzeit läuft ein Prüfungsverfahren, um eine mögliche strafrechtliche Relevanz festzustellen“, sagte Fiedler. Noch am Montag solle der Staatsanwaltschaft eine Vorprüfung vorgelegt werden. Diese entscheide dann, ob es weitere Ermittlungen zu dem Vorfall geben werde. Ein möglicher strafrechtlich relevanter Punkt sei die „Verharmlosung des Holocausts“.

„Die Ermittlungen würden sich allerdings nicht gegen die Elfjährige richten, da diese noch strafunmündig ist, sondern gegen den Verfasser des Textes. Das ist wahrscheinlich die Mutter“, so Fiedler weiter. Ihr könnte ein Verfahren wegen der „Anstiftung zu einer Straftat“ drohen. Wann genau ein Ergebnis der Staatsanwaltschaft vorliegen werde, konnte er nicht sagen. Bis auf kleinere Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln und eine Beleidigung eines Polizisten sei es bei der Demonstration mit rund 1000 Teilnehmern ruhig geblieben.

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Anne Frank ist eine der bekanntesten Zeuginnen des Holocausts, ihr „Tagebuch der Anne Frank“ dokumentiert die Verbrechen der Nazi-Diktatur. Sie starb 1945 im Konzentrations­lager Bergen-Belsen, nachdem sie sich mit ihrer Familie und vier weiteren Menschen mehr als zwei Jahre lang in einem Hinterhaus in Amsterdam versteckt hatte.

RND/nis

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