Staatsanwaltschaft zum Fall

Haben Bodycams die Schüsse auf den 16-Jährigen in Dortmund aufgenommen?

Haben Bodycams das Geschehen aufgenommen? (Symbolbild)

Haben Bodycams das Geschehen aufgenommen? (Symbolbild)

Dortmund. Mit fünf Schüssen wurde ein 16-Jähriger, der mit einem Messer bewaffnet war, in Dortmund durch einen Polizisten getötet. Aus Neutralitätsgründen ermittelt die Polizei Recklinghausen in dem Fall.

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Gegenstand der Ermittlungen ist nun auch, ob Bodycams der anwesenden Polizisten - in der Zahl elf - in Betrieb waren, wie die „Ruhr Nachrichten“ berichten. Information aus einem Medienbericht, nach dem alle Kameras ausgeschaltet gewesen sein sollen, bestätigt Oberstaatsanwalt Carsten Dombert der Zeitung bisher nicht. „Wir müssen schauen, ob es Videoaufzeichnungen gibt, die aus diesen Kameras stammen könnten“, sagt er demnach.

Auf die ebenfalls aufgekommene Frage, ob der 16-Jährige tatsächlich erst im Krankenhaus starb, bekräftigt Dombert das gegenüber der Zeitung noch einmal: „Er ist im Krankenhaus gestorben.“ Demnach sollen sich in den kommenden drei bis vier Wochen „ein Gesamtbild“ der Lage verschafft werden.

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Forderung nach unabhängigen Beschwerdestellen

Nach dem Tod eines 16-Jährigen durch fünf Schüsse aus einer Polizei-Maschinenpistole hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Aufklärung und die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen gefordert. Die Bundes- und Landespolizeibehörden bräuchten unabhängige Polizeibeauftragte, die auch anonyme Beschwerden entgegennehmen, teilte der DAV am Mittwoch mit.

Der Jugendliche soll am Montag in Dortmund laut Staatsanwaltschaft Polizisten mit einem Messer angegriffen haben. Ein Polizist setzte daraufhin die Schusswaffe ein. Der 16-Jährige wurde schwer verletzt und starb wenig später bei einer Notoperation.

War der Schusswaffeneinsatz verhältnismäßig?

Die Polizei müsse immer verhältnismäßig handeln, ob das im konkreten Einsatz der Fall gewesen sei, müsse gründlich geprüft werden, forderte der Verband. Das Gewaltmonopol des Staates sei zwar schützenswertes Gut, weil es etwa Selbstjustiz verhindere. Gewalt, die vom Staat ausgehe, müsse sich aber in den Grenzen des Rechtsstaats bewegen. Unabhängige Stellen seien wichtig, um mutmaßliche Überschreitungen aufzuklären.

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RND/hsc/mit dpa

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