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Deutscher erstattet nach Haft in Syrien Anzeige gegen den Militärgeheimdienst
Deutscher erstattet nach Haft in Syrien Anzeige gegen den Militärgeheimdienst
- Martin Lautwein ist seit zwei Jahren wieder auf freiem Fuß.
- Der Deutsche war in einem syrischen Gefängnis inhaftiert und möchte nun gegen den Militärgeheimdienst klagen.
- Er habe Beweise für Folter, sexualisierter Gewalt und menschenunwürdigen Lebensverhältnissen in der Haftanstalt.
Berlin. Zwei Jahre nach seiner Freilassung hat sich ein ehemals in Syrien inhaftierter Deutscher entschlossen, über seine Erfahrungen in einem Foltergefängnis in Damaskus Zeugnis abzulegen. Wie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am Dienstag mitteilte, schließt sich Martin Lautwein der Strafanzeige gegen hochrangige Funktionäre des syrischen Militärgeheimdienstes an, die 13 Folterüberlebende aus Syrien 2017 beim Generalbundesanwalt erstattet hatten. Zuvor hatten die ARD-Sendung „Report Mainz“, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
„Ich hoffe, dass auch meine Aussage dazu beitragen kann, dass die deutsche Justiz die Menschenrechtsverbrechen vor Gericht bringt“, zitiert die Organisation Lautwein. Er sei 2018 in der Stadt Kamischli, wo er technische und humanitäre Hilfe habe leisten wollen, vom Militärgeheimdienst festgenommen und später dank diplomatischer Bemühungen freigelassen worden. Lautwein könne detaillierte Angaben zu Folter, sexualisierter Gewalt und menschenunwürdigen Lebensverhältnissen in der Haftanstalt machen. Sein Fall belege, dass auch 2018 noch furchtbare Zustände dort geherrscht hätten, sagte Patrick Kroker vom ECCHR, „vermutlich ist es bis heute so“.
Bund und Länder beraten im Dezember
Im Dezember wird es bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern unter anderem darum gehen, ob zumindest islamistische Gefährder und Schwerverbrecher demnächst wieder nach Syrien abgeschoben werden können.
RND/dpa