Dachdecker droht Mitarbeitern mit Kündigung – wenn sie sich impfen lassen
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Ein Dachdecker aus Nordrhein-Westfalen hat seinen Mitarbeitern mit der Kündigung gedroht (Symbolbild).
© Quelle: dpa
Lengerich. „Sollte sich ein Mitarbeiter unseres Unternehmens impfen lassen, wird umgehend die fristlose Kündigung ausgesprochen!“ Diese und weitere Aussagen eines Dachdeckers aus Nordrhein-Westfalen sorgen in den sozialen Medien derzeit für eine Debatte. Der Geschäftsführer einer Firma für „Bedachung und Holzbau“ hatte in einem Facebook-Post die Zuverlässigkeit des Covid-Impfstoffs infrage gestellt und angekündigt, seine Mitarbeiter darauf hinweisen zu wollen. Für diesen Post wird der Dachdecker derzeit in den sozialen Medien scharf kritisiert.
Dachdecker droht Arbeitnehmern bei Facebook mit fristloser Kündigung
Der IT-Anwalt Chan-jo Jun teilte einen Screenshot des mittlerweile gelöschten Facebook-Beitrags bei Twitter. Dort heißt es unter anderem: „Wir lehnen Experimente mit der Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens zugunsten der Pharmaindustrie ab!“ Das Ziel der Dachdeckerfirma sei es, die Mitarbeiter und deren Familien „stabil durch die Wirtschaftskrise zu führen“. Wer das nicht verstehe, solle sich „woanders um Arbeit bemühen“.
Die „Bekanntgabe“ des Dachdeckers schlägt seitdem in den sozialen Medien hohe Wellen. Der Geschäftsführer hatte sich zudem in einem weiteren Post zu seinem gelöschten Beitrag geäußert. In dieser „Stellungnahme“ behauptete er unter anderem, dass „alte und wehrlose Menschen teilweise ohne fachliche Aufklärung geimpft“ werden und man niemanden zu einer Impfung zwingen könne. Außerdem habe er die öffentliche Aktion bei Facebook zuvor mit seinen Mitarbeitern abgesprochen, bei denen es sowieso „nicht nötig wäre“, eine Impfung zu untersagen.
Nutzer kritisieren Aussagen des Dachdeckers
Unter dem Beitrag werden seitdem zahlreiche Gegenstimmen laut, die die Aussagen der Dachdeckerfirma scharf kritisieren. „Unfassbar, was Sie hier von sich geben! Als Beschäftigter eines Krankenhauses kann ich nur sagen, dass Sie sich schämen sollten. An unser Dach in Osnabrück kommen Sie garantiert nicht!“, kommentiert ein Nutzer. Ein weiterer Kommentar lautet: „Liebe Grüße von einem in der Pflege arbeitenden Menschen. Wir dürfen bezüglich der Impfung selbst entscheiden und werden nicht gezwungen. Ich lasse mich gern impfen. Woher haben Sie Ihre Infos?“ Eine weitere Nutzerin weist darüber hinaus auf die fehlende rechtliche Grundlage des Posts hin: „Sie haben weder Rechtsanspruch auf Information, ob Ihre Mitarbeiter sich impfen lassen, noch haben Sie mit Ihrer Kündigung eine Chance im späteren Rechtsstreit. Alles, was Sie damit bezweckt haben, ist, dass Sie selbst Ihrem Unternehmen schaden.“
Doch im Kontrast zu den vielen Gegenstimmen wird dem Unternehmen auch Unterstützung zugesichert. „Herzlichen Dank für Ihren Mut und Ihre Ehrlichkeit. Ja, so sehen wir das auch. Bleiben Sie weiterhin so ehrlich, auch wenn es Probleme gibt“, heißt es etwa in einem Kommentar. Und auch eine weitere Facebook-Nutzerin lobt das Unternehmen: „Was regt ihr euch auf? Er hat doch geschrieben, dass der Post mit den Mitarbeitern abgesprochen war. Und ich finde es top. Endlich mal ein Arbeitgeber, der hinterfragt.“
Aus juristischer Perspektive hat die angedrohte fristlose Kündigung des Geschäftsführers tatsächlich keine rechtliche Grundlage. Da Impfungen in den privaten Bereich und damit die Grundrechte der Arbeitnehmer fallen, steht es dem Arbeitgeber in keinem Fall zu, eine Impfung zu verbieten oder umgekehrt zu fordern. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz sieht lediglich bei einer Impfpflicht vor, dass Arbeitnehmer den Forderungen des Arbeitgebers für eine Schutzimpfung nachzukommen haben. Eine solche Impfpflicht wurde jedoch für die Covid-Schutzimpfung nicht vom Gesetzgeber erteilt.
RND/al